

Über die zentrale Internetseite www.coronatestpraxis.de können sich Reiserückkehrer, Erzieher/innen und Lehrer/innen über ortsnahe Corona-Testungen informieren. Foto: Raffi Derian/Märkischer Kreis
Pressemeldung vom 10.08.2020
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„Wir stellen auch die Testungen von Reiserückkehrern sowie der Erzieher/innen und Lehrer/innen im Märkischen Kreis flächendeckend sicher. Dafür stehen genügend niedergelassene Ärzte zur Verfügung.“ So die klare Aussage der Kassenärztlichen Vereinigung und des Ärzteverbunds Südwestfalen.
Jede in die Bundesrepublik Deutschland einreisende Person hat die Möglichkeit, sich kostenfrei testen zu lassen, um eine aktuelle Infektion mit dem Corona-Virus ausschließen zu können. Seit Samstag, 08. August besteht eine Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Zudem haben alle an den öffentlichen und privaten Schulen in NRW beschäftigten Personen, alle Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen sowie alle Kindertagespflegepersonen das Angebot erhalten, sich bis zum Beginn der NRW-Herbstferien 14-tägig freiwillig auf Kosten des Landes auf das Corona-Virus testen zu lassen. Wichtig ist allerdings: Ein negatives Testergebnis ist nur eine Momentaufnahme, gibt aber keine absolute Sicherheit, dass keine Infektion mit dem Corona-Virus gegeben ist bzw. in Zukunft noch eintreten kann.
Wie die Kassenärztliche Vereinigung und der Ärzteverbund mitteilen, wird ab Mitte der Woche unter 0 27 62 / 97 57 56 46 eine Service-Nummer und unter www.coronatestpraxis.de eine Internetseite geschaltet werden. Nach Angabe der Wohnadresse erhalten Patienten Informationen über Arztpraxen, die in der Umgebung ihres Wohnortes für eine Testung zur Verfügung stehen.
Zur Organisation der Testungen von Beschäftigten in Kindergärten und Schulen wird empfohlen, sich über die E-Mail-Adresse coronatest@aevsw.de mit der Ärzteschaft in Verbindung zu setzen.
Bei dem Auftreten von Symptomen wie Fieber, Husten, fehlender Geruchssinn, Halsschmerzen, allgemeine Abgeschlagenheit und Müdigkeit ist der Hausarztpraxis weiterhin die erste Anlaufstelle. In diesen Fällen sollte zunächst telefonisch mit der Praxis Kontakt aufgenommen werden. Beim Auftreten der Symptome außerhalb der Sprechzeiten sollten nur in Ausnahmefällen die Notfallpraxen aufgesucht werden.
Alle Personen, die sich in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich weiterhin immer unmittelbar nach Rückkehr in den Märkischen Kreis beim Kreisgesundheitsamt melden. Weitere Informationen zum Thema Corona-Abstriche und Auslandsrückkehrer unter https://www.maerkischer-kreis.de/corona/index.php