Gnadengesuche für Temposünder

Der Fachdienst Verkehrsordnungswidrigkeiten ist für die Blitzer verantwortlich. Foto: Mathis Schneider/Märkischer Kreis
Der Fachdienst Verkehrsordnungswidrigkeiten ist für die Blitzer verantwortlich. Foto: Mathis Schneider/Märkischer Kreis

Pressemeldung vom 22.07.2020
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Nur etwas mehr als zwei Monate war der neue Bußgeldkatalog in Kraft, bevor er vom Bundesverkehrsminister wegen rechtlicher Unsicherheiten aus dem Verkehr gezogen worden ist. Seit Anfang Juli gilt wieder der alte Bußgeldkatalog, der bis zum 28. April 2020 rechtsverbindlich war. Nun hat sich der Bund mit den Ländern verständigt, was mit bereits rechtskräftigen Bußgeldbescheiden von Temposündern geschehen soll.
Wer im Märkischen Kreis zu schnell unterwegs war und einen Bußgeldbescheid mit einem Fahrverbot erhalten hat, das nach altem Recht nicht angeordnet worden wäre, darf auf einen „Gnadenentscheid“ durch die Bezirksregierung Arnsberg hoffen. Sie soll von Amts wegen jeden Fall prüfen, ob die Betroffenen ihren Führerschein zurückerhalten. Bei diesen Verfahren müssen die Betroffenen nicht selbst aktiv werden. Der Fachdienst Verkehrsordnungswidrigkeiten des Märkischen Kreises übermittelt der Bezirksregierung alle Verfahren, die Fahrverbote betreffen.
Die betroffenen Fahrzeugführer erhalten hierüber zeitnah eine Mitteilung. Die Bezirksregierung wird dann jeden Fall dahin prüfen, ob die betroffene Person ihren Führerschein erst gar nicht abgeben muss.


Alle Verfahren, die noch nicht rechtkräftig abgeschlossen waren, prüft der Märkische Kreis bereits seit dem 6. Juli – bisher knapp 2000 Fälle. Nach diesem Stichtag hat der Märkische Kreis nur noch Bußgeldbescheide nach der alten Verordnung losgeschickt. Auch entsprechende Verwarnungsgeldbescheide und Anhörungen im Bußgeldverfahren sind wieder nach der alten, nun wieder gültigen, Verordnung erfolgt.
Wo die Voraussetzungen dafür vorliegen, wird der ursprüngliche Bescheid aufgehoben und durch einen neuen ersetzt. Hat der Betroffene schon gezahlt und ergibt sich bei der Prüfung, dass der Bürger zu viel gezahlt hat, erstattet der Kreis die Differenz.
Bereits gezahlte Bußgelder oder auch Verwarnungsgelder bei rechtskräftigen Bescheiden werden allerdings nicht zurückgezahlt. Der Märkische Kreis betont, dass die genannten Regelungen zum größten Teil für Geschwindigkeitsverstöße gelten. Wer also über eine rote Ampel gefahren ist, mit Drogen oder Alkohol im Blut unterwegs war oder das Handy am Steuer benutzt hat, wird auch weiterhin einen entsprechenden Bußgeldbescheid erhalten. Für diese Vergehen hatte sich durch die Neufassung des Bußgeldkataloges nichts geändert.

Zuletzt aktualisiert am: 22.07.2020