BAföG: Förderung läuft weiter

Pressemeldung vom 02.04.2020

Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, die auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) angewiesen sind, haben keine finanziellen Nachteile, auch wenn ihre Ausbildungsstätte wegen der Corona-Krise vorübergehend geschlossen oder der Semesterbeginn verschoben wird. Darauf weist der Märkische Kreis hin.
Auszubildende sind verpflichtet, an einem Online-Lehrangebot teilzunehmen, sobald die Ausbildungsstätten eines zur Aufrechterhaltung ihres Lehrbetriebs zur Verfügung stellen. Diese Voraussetzung muss erfüllt sein, um weiter die jeweiligen BAföG-Leistungen beziehen zu können.
Zudem gibt es Änderungen bei der Einkommensanrechnung, damit sich ein Engagement im Gesundheitswesen, in sozialen Einrichtungen oder in der Landwirtschaft für BAföG-Geförderte lohnt. So sollen unerwünschte Leistungskürzungen vermieden werden, wenn BAföG geförderte Auszubildende während eines bereits laufenden Bewilligungszeitraums vergütete Einsatztätigkeiten zur Pandemiebekämpfung aufnehmen. Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAföG-Amtes des Märkischen Kreises zur Verfügung. Für Studierende, die ein Studium zum 01.04.2020 aufnehmen wollten, gibt es weitere besondere Regelungen, Auskünfte hierzu erteilen die jeweils zuständigen Studentenwerke.

Zuletzt aktualisiert am: 06.04.2020