

Im Schullandheim des Märkischen Kreises auf Norderney werden aktuell keine Gäste aufgenommen, Foto: Hendrik Klein /Märkischer Kreis
Pressemeldung vom 17.03.2020
Die norddeutschen Küstenländer haben seit gestern, 16. März 2020, den Zugang für Touristen zu den Inseln in der Nord- und Ostsee bis auf weiteres unterbunden. Davon betroffen sind auch die Gäste des Schullandheims des Märkischen Kreises auf Norderney. „Für Zimmerreservierungen, die seit dem 14. März nicht eingelöst werden können, zahlt der Märkische Kreis die geleisteten Zahlungen für Unterkunft und Verpflegung an Privatgäste zurück“, erklärt Iris Beckmann-Klatt, Fachbereichsleiterin Jugend und Bildung.
Grund für die Abriegelung ist, dass die Gesundheitssysteme der Inseln nicht auf eine größere Zahl von mit dem Coronavirus infizierten Menschen vorbereitet sind. Die Maßnahme gilt vorerst bis zum 18. April. Das teilt das Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in einer Pressemitteilung mit. Die Abriegelung dient damit sowohl dem Schutz der Inselbevölkerung als auch dem Schutz der Gäste. Insbesondere sind die Kapazitäten der Intensivmedizin auf den Inseln nicht auf schwere Erkrankungsverläufe ausgelegt.
Alle Besucherinnen und Besucher, die sich auf einer der Inseln befinden, sind aufgefordert, diese bis zum 26. März zu verlassen, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Der Märkische Kreis bittet um Verständnis. Fragen zu bestehenden Buchungen beim Schullandheim des Märkischen Kreises auf Norderney bitte schriftlich an schullandheim@maerkischer-kreis.de richten.