

Im Gesundheits- und Sozialausschuss wünschten sich DROBS-Mitarbeiterinnen mehr Angebote für die Substitution im südlichen Märkischen Kreis. Symbolfoto: Eva Sträter/Märkischer Kreis
Pressemeldung vom 20.02.2020
| „Eine Tagesdosis Methadon kostet 50 Cent. Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Sie sichert das Überleben der Drogenkranken.“ Das erfuhren die Mitglieder des Gesundheits- und Sozialausschusses des Märkischen Kreises in ihrer jüngsten Sitzung von drei Vertreterinnen der Anonymen Drogenberatung Iserlohn e.V. Die Kreispolitiker hatten das Thema „Situation der Substitution im Märkischen Kreis“ auf die Tagesordnung genommen und von den DROBS-Mitarbeiterinnen Ilona Meuser, Jutta Hendess sowie Jenny Fisch einen ausführlichen Bericht bekommen.
Sie nannten in ihrem Vortrag auch Zahlen: 2018 gab es im Märkischen Kreis statistisch 88,62 Substitutionsbehandlungen pro 100.000 Einwohner. Dabei erhalten die zumeist Heroin-Abhängigen ihre Tagesdosis Methadon. In den Nachbarkreisen liegt deren Zahl zum Teil deutlich höher. „Im Kreis Soest liegt sie bei 232,7 Behandlungen, im Kreis Olpe bei 189,03, im Kreis Unna bei 142,93 und im Hochsauerlandkreis bei 99,89.“
Für die geringere Inanspruchnahme im Märkischen Kreis machten die DROBS-Mitarbeiterinnen zwei Gründe aus. Es mangele teilweise an den Angeboten. Niedergelassene Ärzte möchten Drogenkranke, die sich ihre Methadon-Dosis abholen, nicht in ihrer Praxis haben. Zum anderen fahren Süchtige nach Hagen, Schwerte, Olpe oder sogar Attendorn. Vor allem fehle es im südlichen Märkischen Kreis an Ausgabestellen. „Die Versorgung ist je südlicher, desto schlechter.“ Nach Schätzungen der DROBS seien rund 600 Plätze erforderlich. Tatsächlich vorhanden seien aber nur 210 in 14 Städten und Gemeinden.“ Für Menden ist die DROBS nicht zuständig. Im südlichen Kreisgebiet fehle so eine Einrichtung wie die Werkstatt im Hinterhof in Iserlohn.
Abgelehnt wurde im Ausschuss die von der Kreistagsfraktion Die Linke beantragte Einführung einer Bildungskarte zur leichteren Inanspruchnahme der Angebote aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Lediglich der Vertreter der Linken stimmte zu, die Bündnisgrüne enthielt sich. In einer sechsseitigen Vorlage hatte die Verwaltung alle Gründe aufgelistet und empfohlen, dem Einsatz des Sodex-Verfahrens nicht zuzustimmen. Im Ausschuss machte die Verwaltung deutlich, dass sich der Kreis und das Jobcenter die Zuständigkeiten für die BuT-Leistungen teilen. Die Einführung einer Bildungskarte führe nicht automatisch zu einer höheren Inanspruchnahme der Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe, argumentierte die Verwaltung. Es handelt sich um ein reines Abrechnungssystem. Diese Auffassung teilte die Ausschuss-Mehrheit.