

Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken nicht geschnitten werden, um die Artenvielfalt von Vögeln und anderen Bewohnern zu schützen. Foto: Ulrike Regus/Märkischer Kreis
Pressemeldung vom 10.02.2020
Hobbygärtner und Naturliebhaber können einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Artenschutz leisten: Zwischen dem 1. März und dem 30. September sollten sie darauf verzichten, Hecken, Gebüsche & Co. abzuschneiden oder zu roden. Dies ist im Bundesnaturschutzgesetz verbindlich geregelt. Nur schonende Pflege- und Formschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen sind in dieser Zeit zulässig.
Hecken bieten gefiederten Freunden und anderen Tieren Lebensraum und Schutz. Daher sollten Gärtner auch vor einem Pflegeschnitt prüfen, ob die Hecke bewohnt ist, beispielsweise von Vögeln.
Auch Bäume, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzten Flächen stehen, dürfen bis zum 30. September nicht gefällt werden. Erlaubt sind nur unumgängliche Fällungen aus Gründen der Verkehrssicherung oder in Zusammenhang mit einer genehmigten Baumaßnahme. Örtliche Baumschutzsatzungen der Stadt und Gemeinde sind ebenfalls zu beachten und können beim zuständigen Ordnungsamt erfragt werden.
Weitere Informationen gibt der Fachdienst Naturschutz und Landschaftspflege des Märkischen Kreises unter Telefon (0 23 51) 966 - 6400 bzw. – 6379 oder auf der Internetseite www.maerkischer-kreis.de.