Bildungs- und Teilhabepaket 2019 gut angenommen

Auch für den KiTa-Besuch kann es Zuschüsse nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz geben. Foto: Sebastian Sendlak/Märkischer Kreis
Auch für den KiTa-Besuch kann es Zuschüsse nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz geben. Foto: Sebastian Sendlak/Märkischer Kreis

Pressemeldung vom 05.02.2020
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Ob für Schulmaterial, Klassenfahrt oder das Mittagessen in der Schule oder Kita: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen können finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erhalten. Anspruchsberechtig sind sie, wenn sie in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II leben, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe nach dem SGB XII beziehen.
Auch dank des Einsatzes der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter wurden die Leistungen aus dem Bildungs-und Teilhabepaket 2019 deutlich stärker nachgefragt als in den Vorjahren. Von den 4.847 im vergangenen Jahr beim Märkischen Kreis gestellten Anträgen konnten 4.390 bewilligt und dabei insgesamt 584.000 Euro für die einzelnen Leistungskomponenten des BuT ausgezahlt werden. Etwa 2.500 Kinder sind im Märkischen Kreis leistungsberechtigt.
Die Verwaltung geht davon aus, dass nicht alle Berechtigten die Leistungen in Anspruch nehmen. Ein Grund ist, dass Leistungsberechtigte als solche nicht erkennbar sein wollen, weil das gesellschaftliche Umfeld häufig nicht respektvoll mit Sozialleistungsbeziehenden umgeht. Für diesen Fall besteht die Möglichkeit einer zweckgebundenen Kostenerstattung im Einzelfall. Soweit Familien Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, müssen die BuT-Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, jeweils beantragt werden. Antragsvordrucke liegen bei den örtlichen Sozialämtern bereit, können aber auch auf der Internetseite des Märkischen Kreises abgerufen werden. Für Rückfragen steht Frau Bleiweiß, Telefon 02352/9667226, zur Verfügung.
Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld vom Jobcenter erhält, findet weitergehende Informationen und die Antragsvordrucke auf den Internetseiten des Jobcenters MK. Der Antrag ist an die zuständige Dienststelle des Jobcenters zu richten.
Das Jobcenter hat 2019 für die 13.600 Leistungsberechtigten rund 2,68 Mio. Euro für die BuT-Leistungskomponenten ausgezahlt.
Das BuT umfasst unter anderem die außerschulische Lernförderung, Leistungen für den Schulbedarf, Klassenfahrten, Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen in der Kita bzw. Schule oder das Mitmachen bei Sport, Spiel und Musik im Verein.

Zuletzt aktualisiert am: 05.02.2020