Reiterplaketten sind nun „verkehrsblau“

Beantragung ab sofort beim Märkischen Kreis

Die aktuellen Reitkennzeichen können ab sofort beim Märkischen Kreis beantragt werden. Foto: Märkischer Kreis
Die aktuellen Reitkennzeichen können ab sofort beim Märkischen Kreis beantragt werden. Foto: Märkischer Kreis

Pressemeldung vom 07.01.2020

Die neuen Reiterplaketten für das Jahr 2020 sind beim Märkischen Kreis eingetroffen. Jeder, der in der freien Landschaft oder im Wald reitet, benötigt ein gut sichtbares und beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebrachtes Reitkennzeichen mit gültiger Jahresplakette. Das gilt sowohl beim Reiten auf privaten als auch auf öffentlichen Straßen und Wegen. Auf diese Bestimmung des Landesnaturschutzgesetzes weist der Märkische Kreis hin und bittet Pferdeliebhaber, die noch kein Reitkennzeichen (Erstbezieher) oder noch keine Reiterplaketten (Jahresbesteller) für das Jahr 2020 besitzen, diese zu beantragen.
Die Reitkennzeichen/Reiterplaketten werden beim Märkischen Kreis vom Fachdienst Natur- und Umweltschutz ausgegeben und auf Antrag zugesandt. Das Antragsformular und weitere Hinweise finden sich auf der Internetseite des Märkischen Kreises unter www.maerkischer-kreis.de.
Die zwei gelben Schilder (Reitkennzeichen) beziehen sich immer auf den Reiter. Auf diese Schilder müssen die jährlich wechselnden farblichen Aufkleber (Reiterplaketten) aufgeklebt werden. Ab sofort sind nur noch Reitkennzeichen mit einer „verkehrsblauen“ Plakette und der Ziffer „20“ gültig.
Die Kosten für das Reitkennzeichen mit Reiterplaketten betragen bei Erstausgabe für Privatpersonen 38 Euro, in den Folgejahren für die Reiterplaketten dann jeweils 30,50 Euro. Für Reiterhöfe belaufen sich die Kosten für das Reitkennzeichen mit Reiterplaketten bei Erstausgabe auf 88 Euro, in den Folgejahren für die Reiterplaketten dann auf jeweils 80,50 Euro. In den Beträgen enthalten ist jeweils die Reitabgabe für Privatpersonen in Höhe von 25 Euro bzw. für Reiterhöfe in Höhe von 75 Euro. Diese Reitabgabe wird ans Land abgeführt.
Nach dem Landesnaturschutzgesetz ist das Reiten in der freien Landschaft über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen hinaus zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Wegen auf eigene Gefahr gestattet. Das Reiten im Wald ist im Märkischen Kreis ebenfalls über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen hinaus zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Fahrwegen auf eigene Gefahr gestattet. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege, die mit zweispurigen Fahrzeugen befahren werden können.
Für das Führen von Pferden in der freien Landschaft und im Wald gelten die gleichen Regelungen wie für das Reiten. Nicht erlaubt ist das Reiten auf Fußwegen, Trampelpfaden, Böschungen, Waldschneisen, Rückegassen und Leitungstrassen. Außerdem darf im Bereich von Hofräumen und sonstigen zum privaten Wohnbereich gehörenden oder einem gewerblichen oder öffentlichen Betrieb dienenden Flächen nicht geritten werden.
Weitere Informationen: Märkischer Kreis, Fachdienst Natur- und Umweltschutz, Ulrike Regus, Telefon: 02351/966-6379; Telefax: 02351/966-886379; E-Mail: u.regus@maerkischer-kreis.de bzw. landschaft@maerkischer-kreis.de.

Zuletzt aktualisiert am: 08.01.2020