

Landrat Thomas Gemke und die Bürgermeister der Städte und Gemeinden setzen sich für schnelles Internet im Märkischen Kreis ein. Foto Hendrik Klein/Archiv Märkischer Kreis
Pressemeldung vom 30.01.2019
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„Das ist eine berechtigte Frage, schließlich gehört schnelles Internet heute unzweifelhaft zur Daseinsvorsorge.“, so Landrat Thomas Gemke. „Schnelle Internetverbindungen sind zudem aber auch wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit unserer märkischen Unternehmen“.
Ein wesentlicher Grund für die Verzögerung sind die komplizierten Breitband-Förderprogramme- und -verfahren: Landrat und Bürgermeister haben deshalb darüber auch schon wiederholt ihren Unmut kund getan und die Verantwortlichen in Land und Bund aufgefordert, bürokratische Hürden für einen möglichst raschen Ausbau schneller Breitbandverbindungen abzubauen.
Bereits 2017 hat der Märkische Kreis gemeinsam mit seinen Städten und Gemeinden den Förderantrag zum Breitbandausbau in Wohngebieten gestellt. Seitdem kämpfen sich die Verantwortlichen durch einen wahren bürokratischen „Dschungel“ an in den Förderrichtlinien penibel vorgegebenen und streng kontrollierten Verfahrensschritten: Voraussetzung für eine Förderung sind Markterkundungsverfahren, Interessenbekundungsverfahren und Teilnehmerwettbewerb, denen sich Bietergespräche und schließlich das eigentliche Vergabeverfahren selbst anschließen. Dabei wird unter den kritischen Augen der Aufsichtsbehörden nicht nur sorgfältig auf die rechtssichere Durchführung jedes einzelnen dieser Verfahrensschritte geachtet; zwischen den einzelnen Schritten müssen auch jeweils mehrwöchige oder zum Teil monatelange Fristen eingehalten werden. Erschwerend kam hinzu, dass dazu zum Teil noch nachträgliche Ausbaupläne von Netzbetreibern so reguliert mussten, dass nicht das gesamte Förderverfahren für den Märkischen Kreis gefährdet wird.
Viel Zeit hat zudem eine komplette Neuregelung der Förderbedingungen durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Juli 2018 gekostet: Grund war eine Verbesserung der Versorgungsqualität. Ursprünglich zielte die Förderkulisse des Bundesförderprogramms in Wohngebieten auf das Verlegen von Glasfaser bis zum Verteilkasten ab. Durch die Novelle ist unter anderem die mögliche Fördersumme verdoppelt worden, sodass die Ausschreibung auf Grundlage der bis dato schnellsten Übertragungstechnik fortgeführt wurde. Der Ausbau für alle Haushalte in den förderfähigen Wohngebieten des MK kann dadurch direkt mit einem Glasfaser-Anschluss bis ins Gebäude erfolgen. Für die Hauseigentümer stehen damit nach dem Ausbau sowohl im Download als auch im Upload Übertragungsgeschwindigkeiten von 1.000 Mbit/s und mehr zu Verfügung. Der Glasfaser-Anschluss bis zum Gebäude ist im Rahmen des Bundesförderprogramms kostenfrei. Dies ermöglicht eine zukunftssichere Breitbandversorgung vieler Bürgerinnen und Bürger im Märkischen Kreis; der Preis dafür ist aber eben auch eine weitere Verzögerung der Ausbaugeschwindigkeit.
Inzwischen ist aber ein Großteil des Förderverfahrens abgeschlossen. Die Verantwortlichen der Kreisverwaltung rechnen damit, dass das Vergabeverfahren bis Mitte dieses Jahres erfolgreich abgeschlossen sein wird. Dem schließen sich dann umfassende Tiefbaumaßnahmen in einem Umfang von rd. 950 km für mehr als 45.000 unterversorgte Haushalte im Kreisgebiet an. Diese werden entsprechend der vorhandenen Ausbaukapazitäten der Tiefbauunternehmen voraussichtlich bis zum Jahr 2022 andauern. Eine Webseite mit kartographischer Darstellung der Fördergebiete und Informationen zum Ausbaustatus werden nach dem endgültigen Förderbescheid veröffentlicht. Insgesamt werden 60 Mio. Euro in den Breitbandausbau in Wohngebieten investiert; dies macht das Projekt zu einer der bislang teuersten Ausschreibungen der Kreisverwaltung.
Schneller geht es beim geförderten Glasfaserausbau in Gewerbegebieten. Die Planungen mit den kommunalen Tiefbauämtern sind abgestimmt und befinden sich in der Umsetzung. Entlang der B 54 in Meinerzhagen sind die Tiefbau‐Vorarbeiten für den Glasfaser‐Gebäudeanschluss erledigt, lediglich die Arbeiten auf dem Grundstück der Gewerbetreibende sind noch offen und erfolgen nach Zustimmung des Eigentümers und Vertragsabschluss. Die Schreiben zur Herstellung der schnellen Internetanschlüsse werden in den nächsten Wochen auf dem Postweg zugestellt. Die Planungen der Telekom Deutschland sehen vor, die Gewerbegebiete bis spätestens zum Jahr 2020 mit Glasfaser zu erschließen. Die Tiefbauarbeiten werden als nächstes in Altena und Kierspe fortgesetzt, um dort Glasfaserleitungen zu verlegen.
Mitteilungen zur Unterversorgung können den jeweiligen kommunalen Ansprechpartnern für den Breitbandausbau übermittelt werden oder bei der zentralen E‐Mail‐Adresse des Märkischen Kreises: breitband@maerkischer-kreis.de