Sofern Sie zur Meldung verpflichtet sind gelangen Sie unter dem folgenden Link auf ein Registrierungsformular:
Wer das Formular ausgefüllt hat, erhält als Bestätigung eine E-Mail.
Parallel bekommt die ausstellende Person an die hinterlegte Handynummer eine SMS mit einem sechsstelligen Code. Erst wenn die E-Mail-Adresse mit dem dort abgefragten Code bestätigt wird, wird die Einrichtung und die gemeldete Person digital und datenschutzkonform an das Gesundheitsamt übertragen. Insgesamt wird mit diesem Meldeverfahren die Datensicherheit, ein geregelter Meldeweg sowie eine einheitliche Datenverarbeitung im Märkischen Kreis sichergestellt.
Eine Meldung kann ausschließlich durch die Einrichtungs- , bzw. Institutionsleitung in digitaler Form vorgenommen werden und nicht durch die betroffenen Personen selbst.