Aufnahme eines Pflegekindes

Voraussetzungen für die Aufnahme eines Pflegekindes

Benötigt wird von jedem Bewerber ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, eine Auskunft über die finanzielle Situation und die Gewährung von Einblicken in das Wohnumfeld.

Außerdem ist ein ärztliches Attest erforderlich.

Die Teilnahme an einem Bewerberkurs und der erfolgreiche Abschluss sind ebenfalls Voraussetzung für die Aufnahme eines Pflegekindes.

Vorbereitung und Schulung der Bewerber

Die Vorbereitung und Schulung der Bewerber erfolgt in Kooperation mit der Stiftung Ev. Jugendhilfe Menden, hierzu zählen ein Bewerberkurs sowie Einzelgespräche.

Die Bewerberkurse finden regelmäßig statt.

Themen im Bewerberkurs sind:

  • Die Rolle der Pflegefamilie in rechtlicher Hinsicht und im Blick auf die Kooperation mit Jugendamt, Vormündern, Familiengericht und weiteren Beteiligten
  • Bindungsentwicklung
  • Besondere Herausforderungen von Pflegekindern (Verhaltensauffälligkeiten in Folge von Verwahrlosung, Vernachlässigung oder Gewalterfahrungen)
  • Bedeutung und Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie des Pflegekindes
  • Austausch mit erfahrenden Pflegeeltern

 

Vor dem Bewerberkurs gibt es ein persönliches Kennenlernen, um die notwendigen Formalitäten abzustimmen und die nächsten Schritte miteinander zu planen.

Synonyme überspringen
PKD, Pflegekinderdienst, Voraussetzungen für die Aufnahme eines Pflegekindes
 
Zuletzt aktualisiert am: 08.07.2021