Netzwerk Frühe Hilfen

Ihr Kind ist geboren!

Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) bietet seit 01.01.2012 den rechtlichen Hintergrund für das „Netzwerk Frühe Hilfen“. Finanziert wird das Netzwerk in allen Kommunen der Bundesrepublik durch die Bundesstiftung „Frühe Hilfen“.

Das Förderprogramm „Frühe Hilfen“ vernetzt Institutionen, die sich auf Kinder bis drei Jahre beziehen. Die Zielsetzung ist Familien präventiv zu stärken, um eigenverantwortlich handeln zu können. Außerdem geht es darum, bedarfsgerechte Angebote für Familien in besonderen Lebenslagen zu entwickeln.

In den Gemeinden und Kommunen, die durch das Kreisjugendamt betreut werden, gibt es im Rahmen dieses Förderprogramms zwei Mal jährlich stattfindende Netzwerktreffen. In den Netzwerktreffen liegt der Schwerpunkt auf der Frühkindlichen Entwicklung (Schwangerschaft, 0 - 3 Jahre).

Aber auch die Institutionen, die mit den möglichen Geschwisterkindern arbeiten, oder aus anderen sozialen Aspekten mit den Familien zusammenarbeiten, sind zu den Netzwerktreffen eingeladen. So entsteht in den Netzwerktreffen ein bunter Austausch von verschiedenen Institutionen (Hebammen, Kinderärzte, Kindergärten, Tagespflege, Grundschulen, Jobcenter, Logopäden, Beratungsstellen, Therapeuten, etc.). Neben dem Austausch bilden aber auch Fachvorträge, anonyme Fallberatungen, Besprechungen von Neuerrungen und Besonderheiten im Sozialraum wiederkehrende Inhalte des Netzwerktreffens. 

Kontakt

Frau Heinzer
02351 / 966-6626
02351 966886626
k.heinzer@maerkischer-kreis.de

Nachricht an Frau Heinzer

FD 54 - Jugendförderung und Kinderbetreuung
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 192
Synonyme überspringen
Kind, Kinder, Neugeborene, Säuglinge, Eltern, Hausbesuch, Jugendamt, Netzwerk Frühe Hilfen
 
Zuletzt aktualisiert am: 01.04.2022