Bildungs- und Teilhabepaket - Schülerbeförderung

Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich und werden sie nicht anderweitig übernommen, werden diese Ausgaben in besonderen Fällen erstattet.

 Antragberechtigt:

  • Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

Leistungsart:

  • Erstattung der tatsächlichen Kosten an den Antragsteller

Voraussetzung:

  • Alter unter 25 Jahren
  • Besuch einer allgemein- / berufsbildenden Schule
  • Keine Kostenübernahme durch den Schulträger
    (es gelten bei der Entscheidung über den Antrag auf Fahrtkostenerstattung aus dem Bildungspaket hinsichtlich der Wegstrecke die gleichen Kriterien wie bei der Entscheidung durch den Schulträger - die Schülerfahrkostenverordnung NRW)

Unterlagen:

  • Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
  • Schulbescheinigung zum Schulbesuch
  • Nachweis der gezahlten Beträge (Kontoauszüge, Quittung)
  • Fahrkarten
  • Wurde ein Antrag an den Schulträger abgelehnt: Ablehnungsbescheid
  • Wird nicht die nächstgelegene Schule besucht: Bescheid der nächstgelegenen Schule über die Ablehnung der Aufnahme

Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.

Kontakt

Frau Henseler
02352 / 966-7129
02352 / 966-7165
but@maerkischer-kreis.de

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Zuständigkeit: Altena, Hemer
FD 71 - BAföG/ sonstige soziale Hilfen
Dienstgebäude Bismarckstraße 21
Bismarckstraße 21
58762 Altena
Raum: 10.03
Herr Jender
02352 / 966-7171
02352 / 966-7165
02352 9667165
but@maerkischer-kreis.de

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Zuständigkeit: Iserlohn
FD 71 - BAföG/ sonstige soziale Hilfen
Dienstgebäude Bismarckstraße 21
Bismarckstraße 21
58762 Altena
Raum: 10.05
Montag:08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Frau Wittge
02352 / 966-7189
02352/966-7165
but@maerkischer-kreis.de

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Zuständigkeit: Iserlohn
FD 71 - BAföG/ sonstige soziale Hilfen
Dienstgebäude Bismarckstraße 21
Bismarckstraße 21
58762 Altena
Raum: 10.04
Frau Sonja Groll
02352 / 966-7327
but@maerkischer-kreis.de

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Zuständigkeit: Menden
FD 71 - BAföG/ sonstige soziale Hilfen
Dienstgebäude Bismarckstraße 21
Bismarckstraße 21
58762 Altena
Raum: 10.03
Frau Carina Herbel-Petermann
02352 / 966-7213
02352 / 966-7165
but@maerkischer-kreis.de

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Zuständigkeit: Kierspe
FD 71 - BAföG/ sonstige soziale Hilfen
Dienstgebäude Bismarckstraße 21
Bismarckstraße 21
58762 Altena
Raum: 10.05

Kontakt

Herr Ickler
02352 / 966-7132
02352 / 966-7165
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Zuständigkeit: Balve, Neuenrade, Plettenberg
FD 71 - BAföG/ sonstige soziale Hilfen
Dienstgebäude Bismarckstraße 21
Bismarckstraße 21
58762 Altena
Raum: 10.05
Frau Schiller
02352 / 966-7099
02352 / 966-7165
02352 9667165
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Zuständigkeit: Lüdenscheid
FD 71 - BAföG/ sonstige soziale Hilfen
Dienstgebäude Bismarckstraße 21
Bismarckstraße 21
58762 Altena
Raum: 10.04
Montag:08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Frau Schlippe
02352 / 966-7016
02352/966-7165
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Zuständigkeit: Halver, Herscheid, Meinerzhagen, Werdohl
FD 71 - BAföG/ sonstige soziale Hilfen
Dienstgebäude Bismarckstraße 21
Bismarckstraße 21
58762 Altena
Raum: 10.04
Frau Vanessa Danne
02352 / 966-7184
02352 / 966-7165
but@maerkischer-kreis.de

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Zuständigkeit: Lüdenscheid, Nachrodt-Wiblingwerde, Schalksmühle
FD 71 - BAföG/ sonstige soziale Hilfen
Dienstgebäude Bismarckstraße 21
Bismarckstraße 21
58762 Altena
Raum: 10.04
Zuletzt aktualisiert am: 12.09.2023