Bildungs- und Teilhabepaket - Lernförderung

Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel - in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse - erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.


Antragberechtigt:

  • Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)


Leistungsart:

  • Direktzahlung der angemessenen Kosten an den Leistungsanbieter
  • Erstattung der angemessenen Kosten an den Antragsteller


Voraussetzung:

  • Alter unter 25 Jahren
  • Gefährdung der Erreichung der wesentlichen Lernziele
  • Lernförderung durch außerschulische Anbieter institutionell oder privat
  • vergleichbare schulische Angebote bestehen nicht


Unterlagen:

  • Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
  • Stellungnahme der Schule (Vordruck)
  • bei Erstattung
    • Nachweis der gezahlten Beträge (Kontoauszüge, Quittung)
    • Angebot zur Leistungserbringung 
    • Nachweis der erbrachten Lernförderung - Stundennachweis (Abrechnungsbogen)
  • bei Direktzahlung an Leistungserbringer (die Kindertageseinrichtung)
    • Angebot zur Leistungserbringung 
    • Nachweis der erbrachten Lernförderung - Stundennachweis (Abrechnungsbogen)

Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.


Kontakt

Frau Henseler
02352 / 966-7129
02352 / 966-7165
but@maerkischer-kreis.de

Nachricht an Frau Henseler

Zuständigkeit: Altena, Hemer
FD 71 - BAföG/ sonstige soziale Hilfen
Dienstgebäude Bismarckstraße 21
Bismarckstraße 21
58762 Altena
Raum: 10.03
Herr Jender
02352 / 966-7171
02352 / 966-7165
but@maerkischer-kreis.de

Nachricht an Herr Jender

Zuständigkeit: Iserlohn, Kierspe
FD 71 - BAföG/ sonstige soziale Hilfen
Dienstgebäude Bismarckstraße 21
Bismarckstraße 21
58762 Altena
Raum: 10.05
Montag:08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Frau Wittge
02352 / 966-7189
02352/966-7165
but@maerkischer-kreis.de

Nachricht an Frau Wittge

Zuständigkeit: Iserlohn, Kierspe
FD 71 - BAföG/ sonstige soziale Hilfen
Dienstgebäude Bismarckstraße 21
Bismarckstraße 21
58762 Altena
Raum: 204
Frau Kröber
02351 / 966-7327
02352/966-7165
but@maerkischer-kreis.de

Nachricht an Frau Kröber

Zuständigkeit: Lüdenscheid, Menden
FD 71 - BAföG/ sonstige soziale Hilfen
Dienstgebäude Bismarckstraße 21
Bismarckstraße 21
58762 Altena
Raum: 10.03

Kontakt

Herr Ickler
02352 / 966-7132
02352 / 966-7165
but@maerkischer-kreis.de

Nachricht an Herr Ickler

Zuständigkeit: Balve, Neuenrade, Plettenberg, Schalksmühle
FD 71 - BAföG/ sonstige soziale Hilfen
Dienstgebäude Bismarckstraße 21
Bismarckstraße 21
58762 Altena
Raum: 10.05
Frau Schiller
02352 / 966-7099
02352 / 966-7165
but@maerkischer-kreis.de

Nachricht an Frau Schiller

Zuständigkeit: Lüdenscheid, Menden
FD 71 - BAföG/ sonstige soziale Hilfen
Dienstgebäude Bismarckstraße 21
Bismarckstraße 21
58762 Altena
Raum: 10.04
Montag:08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Frau Schlippe
02352 / 966-7016
02352/966-7165
but@maerkischer-kreis.de

Nachricht an Frau Schlippe

Zuständigkeit: Halver, Herscheid, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Werdohl
FD 71 - BAföG/ sonstige soziale Hilfen
Dienstgebäude Bismarckstraße 21
Bismarckstraße 21
58762 Altena
Raum: 10.04
Zuletzt aktualisiert am: 03.05.2023