Es werden die Kosten von Ausflügen in Kindertageseinrichtungen finanziert.
Antragberechtigt:
- Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungsart:
- Direktzahlung der tatsächlichen Kosten an den Leistungsanbieter
- Erstattung der tatsächlichen Kosten an den Antragsteller
Voraussetzung:
- Besuch einer Kindertagesstätte
- Unternehmung außerhalb der Einrichtung
Unterlagen:
- Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
- bei Erstattung
- Nachweis der Vorleistung (Kontoauszüge, Quittung)
- Bescheinigung der Kindertageseinrichtung über die Teilnahme an dem Ausflug (Vordruck)
- bei Direktzahlung an Leistungserbringer (die Kindertageseinrichtung)
- Bescheinigung der Kindertageseinrichtung über die Teilnahme an dem Ausflug (Vordruck)
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.