Adoptionsvermittlung - Stiefkind- und Verwandtenadoption

Eine Adoption durch Stiefeltern oder Verwandte ist möglich, wenn die Adoption dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoptionen (Adoptionshilfe-Gesetz) zum 01.04.2021 wurde bei Stiefkindadoptionen eine verpflichtende Beratung aller Beteiligten durch eine Adoptionsvermittlungsstelle eingeführt, die vor Abgabe der notariellen Einwilligung bzw. des notariellen Antrages zu erfolgen hat.

Bei diesem persönlichen Gespräch werden sie über die Voraussetzungen und Wirkungen einer Stiefkindadoption aufgeklärt und erhalten eine entsprechende Bescheinigung, mit der Sie sich an einen Notar wenden können.

Sobald durch das zuständige Familiengericht die Aufforderung zur fachlichen Stellungnahme eingegangen ist, werden mit ihnen und mit ihrem Kind Termine in ihrem häuslichen Umfeld vereinbart, um die Adoptionsvoraussetzungen und die Adoptionseignung zu überprüfen.

Zum Abschluss wird eine fachliche Stellungnahme verfasst und an das zuständige Familiengericht geschickt.

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Adoption, Adoptionsvermittlung
 
Zuletzt aktualisiert am: 22.07.2021