Wenn Sie der Meinung sind, dass eine der Förderschulen der beste Schulort für Ihr Kind ist, muss zunächst der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf festgestellt werden. Hierzu stellen Sie einen Antrag über die allgemeine Schule, damit die Stärken und Schwächen Ihres Kindes ermittelt werden können.
Ausnahme!
Wenn Sie einen sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich geistige Entwicklung vermuten, können Sie sich auch direkt an die zuständige Förderschule wenden.
Die Schulaufsicht des Märkischen Kreises entscheidet, ob das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes durchgeführt werden soll. Während des Verfahrens wollen zwei Lehrkräfte Ihr Kind kennen lernen. In mehreren Terminen mit diesen Lehrkräften werden dann – in kindgerechter Form – Art und Umfang der notwendigen Förderung festgestellt. Eventuell ist auch eine schulärztliche Untersuchung erforderlich.
In einem Abschlussgespräch werden die Ergebnisse zunächst mit Ihnen besprochen. In diesem Gespräch können Sie auch den Lehrkräften mitteilen, dass Sie eine Förderschule für Ihr Kind wünschen. Erst hiernach wird das erstellte Gutachten an die Schulaufsicht geschickt.
Die Entscheidung, ob ihr Kind sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf hat, trifft die Schulaufsicht. Sie wird Ihnen das Ergebnis schriftlich mitteilen und auch eine Schule benennen, die Ihr Kind entsprechend seines Bedarfes am besten unterstützen kann.
Zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens sind Sie herzlich eingeladen sich ein eigenes Bild von den Förderschulen des Märkischen Kreises zu machen. Gerne können Sie sich in einem persönlichen Gespräch beraten lassen und dabei auch die Schulgebäude kennen lernen. Bitte vereinbaren Sie hierzu vorab einen Termin im Schulsekretariat.
Um weitere Informationen zu erhalten, können Sie natürlich auch gerne die jährlich stattfindenden Informationstage nutzen.