Um Anreize für den erforderlichen Ausbau von Plätzen in der Kindertagesbetreuung zu schaffen, hat der Märkische Kreis im Jahr 2019 ein „Förderprogramm für den Ausbau von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege“ beschlossen. Es werden aus dem Programm Maßnahmen finanziert, die ab dem Jahr 2019 begonnen worden sind. Im Jahr 2023 wurde für neue Vorhaben eine Erweiterung des Förderprogramms beschlossen, um vorhandene Finanzierungslücken der Landesrichtlinie („Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“) aufzufangen sowie kurzfristig auf die erheblichen Kostensteigerungen reagieren zu können, die sich durch den Anstieg der Inflationsrate ergeben haben. Zudem wurde eine Verlängerung bis zum Jahr 2030 beschlossen.
Das Förderprogramm orientiert sich in den Grundzügen an den Regelungen der entsprechenden Landesrichtlinie. Die Fördermittel des Märkischen Kreises werden nachrangig zu der Investitionsförderung mit Bundes- und Landesmitteln eingesetzt.
Gefördert werden durch das MK Förderprogramm insbesondere:
- Investitionsmaßnahmen (Neu- und Anbaumaßnahmen) in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, die der Schaffung und Inbetriebnahme neuer Betreuungsplätze bzw. der Sicherstellung vorhandener Platzkapazität für Kinder bis zum Schuleintritt dienen oder
- ein erhöhter Mietzuschuss,
- der Betrieb von trägerbasierten Großtagespflegen
- Ausstattungsförderung in besonderen Fällen
Die erste Fassung des Förderprogramms aus Mai 2019 sowie die erweiterte Fassung aus März 2023 finden Sie unter den beigefügten Links.