Sprachmittler*in anfragen

Terminabstimmung

Hat eine öffentliche bzw. soziale Institution einen Bedarf für eine Übersetzung in einem Gespräch zwischen verschiedenen Gesprächspartnern (z.B. Erwachsenen, Eltern, Erziehern, Kinder, usw.), meldet sie diesen Bedarf über das Online-Formular beim Kommunalen Integrationszentrum (KI).

Über das Formular werden die Rahmenbedingungen wie Termin, Ort, Gesprächsanlass und vor allem die Sprache erfasst und an das KI weitergeleitet. Anhand dieser Daten meldet sich das KI bei den Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern und vereinbart den Termin.

Wenn eine Sprachmittlerin/ ein Sprachmittler den Termin übernimmt, meldet das KI sich bei der Institution zurück und bestätigt diesen Termin.

Schriftliche Bestätigung und Rückmeldung

Am Ende des Termins bestätigt die Institution der Sprachmittlerin/dem Sprachmittler, dass er oder sie übersetzt hat. Diese Bestätigung muss schriftlich auf dem Abrechnungsbogen erfolgen. Die sprachmittelnde Person sendet den ausgefüllten Bogen dem KI zu, damit der Einsatz abgerechnet wird.

Auftraggeber können alle kommunalen Einrichtungen, Organisationen, Bildungseinrichtungen sowie Beratungsstellen sein, wie zum Beispiel:

  • Einrichtungen des Märkischen Kreises: Ausländerbehörde, Gesundheitsamt, Jugendamt, Sozialamt u.a.
  • kreisangehörige Kommunen und deren Einrichtungen
  • Schulen und Kindertageseinrichtungen
  • Freie Träger von sozialen Einrichtungen wie AWO, Caritas usw.
  • Kirchen

Es können keine Sprachmittlerinnen und Sprachmittler für gewerbliche Zwecke vermittelt werden!

Sprachmittlerinnen und Sprachmittler können nicht an Gesprächen mit Rechtsfolge teilnehmen!

Es handelt sich um keine professionellen Dolmetscher!

Neben der reinen Sprachmittlung gibt es noch zwei Zusatzqualifikationen:

Sprachmittlerinnen und Sprachmittler mit Zusatzqualifikation „Elternlotsinnen/Elternlotsen“

Die Mitwirkung der Eltern spielt im Bildungskontext von Kita bis Berufsausbildung/Studium eine zentrale Rolle. Gerade Eltern mit internationaler Familiengeschichte sollen durch Sprachmittlende mit der Zusatzqualifikation „Elternlotsinnen/Elternlotsen“ in ihrer Eltern- und Erziehungsrolle gestärkt werden.

 „Elternlotsinnen/Elternlotsen“ begleiten und unterstützen Eltern in verschiedenen Gesprächssituationen wie z.B.:

  • Elternabende
  • Elterngespräche (Elternsprechtag)
  • Übergangsgespräch Grundschule – weiterführende Schule
  • AOSF Erstgespräch und Vorgespräche

Sprachmittlende mit einer Zusatzqualifikation „Elternlotseninnen/Elternlotsen“ sind in der Aktivierung/Beratung von Eltern und den Grundzügen des Schulsystems, des Berufs- und Ausbildungssystem und des Studiums geschult. Sie können im Gegensatz zu Sprachmittlerinnen/Sprachmittlern im Gespräch eine aktivere Rolle einnehmen.

Übersicht der anfragbaren Sprachen

Übersicht der anfragbaren Sprachen

mehr Informationen

Liste der aktuellen Sprachen (Stand: 18.01.2022)

  • Albanisch
  • Arabisch
  • Armenisch
  • Aserbaidschanisch
  • Berbisch
  • Bambara
  • Bosnisch
  • Bulgarisch
  • Dioula
  • Dari / Farsi / Persisch
  • Englisch
  • Französisch
  • Griechisch
  • Hindi
  • Italienisch
  • Kroatisch
  • Krio
  • Kurdisch (kurmanschi und sorani)
  • Litauisch
  • Malinke
  • Mazedonisch
  • Paschtu
  • Polnisch
  • Punjabi
  • Rumänisch
  • Russisch
  • Serbokroatisch
  • Serbisch
  • Slowenisch
  • Spanisch
  • Tamil
  • Tadschikisch
  • Tagalog
  • Tschechisch
  • Türkisch
  • Ukrainisch
  • Ungarisch
  • Urdu
  • Wolof

Kontakt

Frau Silke Ewald
02351 / 966-6523
02351 966886523
s.ewald@maerkischer-kreis.de

Nachricht an Frau Silke Ewald

FD 56 - Bildung und Integration
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 299j

Frau Lena Steinbach
02351 / 966-6534
02351 966886534
l.steinbach@maerkischer-kreis.de

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Zuletzt aktualisiert am: 24.01.2023