In der Berufswegekonferenz treffen die am Berufsorientierungsprozess Beteiligten (Lehrkräfte, Integrationsfachdienst (IFD), Schülerin/Schüler, Eltern oder Erziehungsberechtigte, ggf. Schulsozialarbeiter, Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit) Vereinbarungen über den weiteren Prozess der Berufsorientierung. Auch die Beobachtungen aus den Standardelementen fließen in die Berufswegekonferenz mit ein.
Potenzialanalyse
In einer 2-tägigen Potenzialanalyse werden die für die berufliche Eingliederung relevanten und förderbaren Fähigkeiten und Potenziale ermittelt.
Berufsfelder erkunden
Nach der Potenzialanalyse wird den Jugendlichen Gelegenheit gegeben, sich sowohl in inner-schulischen als auch in außerschulischen Werkstätten sowie in Betrieben in bis zu drei verschiedenen Berufsfeldern auszuprobieren und zu orientieren sowie Qualifizierungsmöglichkeiten zu identifizieren.
Betriebspraktikum – im Block- oder in Langzeit
Als weiterer Baustein nach der Berufsfelderkundung können Schülerinnen und Schüler Betriebspraktika im Block oder in Langzeit machen. Diese finden in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes statt, um den Schülerinnen und Schülern schon frühzeitig realistische Vorstellungen von betrieblichen Tätigkeiten zu vermitteln.
Elternarbeit
Zum Gelingen der Berufsorientierung trägt in besonderem Maße die kontinuierliche Beteiligung der Eltern an der Entscheidung zur Berufswahl der Schülerinnen und Schüler bei. Die Einbeziehung der Eltern in den Berufswahlprozess soll daher spätestens ab dem vorletzten Schulbesuchsjahr durch Elterngespräche gewährleistet werden.