Schulberatung für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche

Alle Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 16 Jahren unterliegen ganz unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus der allgemeinen Schulpflicht. Jugendliche sind außerdem bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie volljährig (18 Jahre) werden, berufsschulpflichtig.

Eltern und Erziehungsberechtigte von Kindern und Jugendlichen, die aus dem Ausland in den Märkischen Kreis zuwandern, werden hinsichtlich der Schulaufnahme vom Kommunalen Integrationszentrum beraten. Dies gilt für Asylsuchende, Zugewanderte aus Drittstaaten sowie Angehörige aus EU-Staaten.

In einem Beratungsgespräch mit den Familien wird erfasst, wie die Schullaufbahn des Kindes oder Jugendlichen bisher verlaufen ist (z. B. Anzahl der Schuljahre, Schrift und Sprachen, die erlernt wurden).

Die Schülerinnen und Schüler werden nach der persönlichen Beratung zeitnah an eine Schule vermittelt und die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten schriftlich oder telefonisch darüber informiert.

Das Kommunale Integrationszentrum bietet Beratungstermine nur nach telefonischer Vereinbarung oder nach schriftlicher Einladung an.

Das Schulsystem in NRW in verschiedenen Sprachen

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Hinweise und Tipps

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  • Die Beratung erfolgt nur nach vorheriger Terminabsprache.
  • Die Begleitung der Familien durch Integrationslotsen, Flüchtlingshelfer, bereits hier integrierte Familienangehörige ist äußerst hilfreich.
  • Vorzulegen sind Ausweispapiere, eine Meldebescheinigung, der Nachweis einer ärztlichen Untersuchung für den Ausschluss ansteckender Krankheiten (falls vorhanden), sowie Schulzeugnisse und Nachweise über Bildungsabschlüsse (falls vorhanden).
  • In Ausnahmefällen werden Familien auch am Wohn- bzw. Aufenthaltsort beraten. Dies wird mit der örtlichen Schulverwaltung geregelt.

Zuständigkeiten

Herscheid, Lüdenscheid

Frau Julia Viktory
02351 / 966-6536
02351 966886536
j.viktory@maerkischer-kreis.de

Nachricht an Frau Julia Viktory

Zuständigkeit: Herscheid, Lüdenscheid
FD 56 - Bildung und Integration
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 278

Neuenrade, Plettenberg, Werdohl

Frau Julia Rüther
02351 / 966-5909
j.ruether@maerkischer-kreis.de

Nachricht an Frau Julia Rüther

Zuständigkeit: Neuenrade, Plettenberg, Werdohl
FD 56 - Bildung und Integration
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 277

Altena, Balve, Hemer, Iserlohn, Menden, Nachrodt-Wiblingwerde

Frau Schröder
02351 / 966-6535
02351 966886535
a.schroeder@maerkischer-kreis.de

Nachricht an Frau Schröder

Zuständigkeit: Altena, Balve, Hemer, Iserlohn, Menden, Nachrodt-Wiblingwerde
FD 56 - Bildung und Integration
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 277

Familien aus Halver, Kierspe, Meinerzhagen und Schalksmühle wenden sich direkt an ihre örtliche Schulverwaltung.

Kontaktmöglichkeiten per Email:

Halver: Frau Wiegand e.wiegand@halver.de

Kierspe: Frau Feist jenny.feist@gski.kierspe.de

Meinerzhagen: Frau Klein b.klein@sekundarschule-meinerzhagen.de

Schalksmühle: Herr Dulas M.Dulas@schalksmuehle.de

Zuletzt aktualisiert am: 23.03.2023