Alle Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 16 Jahren unterliegen ganz unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus der allgemeinen Schulpflicht. Jugendliche sind außerdem bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie volljährig (18 Jahre) werden, berufsschulpflichtig.
Eltern und Erziehungsberechtigte von Kindern und Jugendlichen, die aus dem Ausland in den Märkischen Kreis zuwandern, werden hinsichtlich der Schulaufnahme vom Kommunalen Integrationszentrum beraten. Dies gilt für Asylsuchende, Zugewanderte aus Drittstaaten sowie Angehörige aus EU-Staaten.
In einem Beratungsgespräch mit den Familien wird erfasst, wie die Schullaufbahn des Kindes oder Jugendlichen bisher verlaufen ist (z. B. Anzahl der Schuljahre, Schrift und Sprachen, die erlernt wurden).
Die Schülerinnen und Schüler werden nach der persönlichen Beratung zeitnah an eine Schule vermittelt und die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten schriftlich oder telefonisch darüber informiert.
Das Kommunale Integrationszentrum bietet Beratungstermine nur nach telefonischer Vereinbarung oder nach schriftlicher Einladung an.