Schülerfahrkosten

Der Märkische Kreis übernimmt als Träger der Berufskollegs die Fahrkosten zum Schulbesuch unter bestimmten Voraussetzungen.
Anspruch auf Übernahme der Kosten haben grundsätzlich die Schülerinnen und Schüler der Bildungsgänge in Vollzeitform, bei denen der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule mehr als 5 km beträgt.

Auszubildende, die im Rahmen der dualen Ausbildung die Berufsschule besuchen, sind nach den gesetzlichen Regelungen nicht anspruchsberechtigt.

Detaillierte Auskünfte finden sich auf den Seiten des NRW Schulministeriums.

Kontakt

Frau Mann
02351 / 966-6559
02351 966886559
b.mann@maerkischer-kreis.de

Nachricht an Frau Mann

Zuständigkeit: Schülerbeförderung Förderschulen
SG 512 - Schulbeschaffung und Schülerbeförderung
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 510a

Kontakt

Frau Melanie Groß
02351 / 966-6955
02351 966886955
m.gross@maerkischer-kreis.de

Nachricht an Frau Melanie Groß

Zuständigkeit: Schülerbeförderung Berufskollegs PKW
SG 512 - Schulbeschaffung und Schülerbeförderung
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 510a
Herr Frevel
02351 / 966-6565
02351 966886565
michael.frevel@maerkischer-kreis.de

Nachricht an Herr Frevel

Zuständigkeit: Schülerbeförderung Berufskollegs Fahrkarten
SG 512 - Schulbeschaffung und Schülerbeförderung
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 509
Zuletzt aktualisiert am: 16.03.2023