Lernmittelfreiheit

Der Märkische Kreis als Schulträger übernimmt anteilig die Kosten für die Beschaffung der Lernmittel.

Lernmittel sind Schulbücher und dem gleichen Zweck dienende Unterrichtsmittel, die vom Kultusminister genehmigt und an der einzelnen Schule eingeführt sind. Erziehungsberechtigte und volljährige Schüler/innen müssen sich jedoch mit einem Eigenanteil an den Kosten für die Beschaffung von Lernmitteln beteiligen. Der aufzubringende Eigenanteil entfällt für Empfänger/innen, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) beziehen.

Schülerinnen und Schülern der Berufskollegs und Förderschulen des Märkischen Kreises können in einer finanziellen Notlage Lernmittel leihweise von der Schule zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung über die Ausleihe wird von der Schulleitung getroffen.

Kontakt

Frau Mann
02351 / 966-6559
02351 966886559
b.mann@maerkischer-kreis.de

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SG 512 - Schulbeschaffung und Schülerbeförderung
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 510a
Zuletzt aktualisiert am: 09.12.2014