Schule - Dienstliche Beurteilung

Bewerberinnen und Bewerber für eine Stelle als Rektor/Rektorin oder Konrektor/Konrektorin an einer Grundschule müssen im Rahmen des Auswahlverfahrens eine Dienstliche Beurteilung absolvieren. Diese wird durch die Schulaufsichtsbeamtinnen und - beamten des Schulamtes durchgeführt.

Weiterhin ist eine Dienstliche Beurteilung zur Beendigung der Probezeit von Lehrerinnen und Lehrern erforderlich. Die Probezeit beträgt bei Beamtinnen und Beamten in der Regel drei Jahre. Sie kann bei entsprechenden Vordienstzeiten auf bis zu einem Jahr verkürzt werden (Mindestprobezeit). Bei Tarifbeschäftigten beträgt die Probezeit sechs Monate. Eine Verkürzung ist nicht vorgesehen.

Die Beurteilung zum Ende der Probezeit erfolgt durch die zuständige Schulleitung.

 

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Zuletzt aktualisiert am: 28.07.2022