Hochwasser im Märkischen Kreis

Wiederaufbauhilfe für Betroffene der Hochwasserkatastrophe startet

Ab dem 17. September 2021 können Betroffene der Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen Förderanträge für den Wiederaufbau stellen. Für den Wiederaufbau stehen in NRW Mittel in Höhe von rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 bereit. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 13. September 2021 die dazugehörende Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht.

Bei Fragen ist das Servicetelefon "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" für Sie montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags und sonntags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr erreichbar. 

Servicetelefon "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" - Telefon: (0211) 4684-4994

Auf der Seite Land NRW - Wiederaufbauhilfe sind die wichtigsten Informationen sowie die häufigsten Fragen und Antworten gebündelt. 

Die Hilfen teilen sich in folgende Bereiche auf:

  • Informationen zu den Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft
  • Informationen zu den Aufbauhilfen für Unternehmen

  • Informationen zu den Aufbauhilfen für die Land- und Forstwirtschaft und ähnliche Betriebe, für Fischerei und Aquakultur

Im weiteren Text finden Sie bereits nützliche Hinweise zu den einzelnen Bereichen.

Beratungsstelle Hochwasser - Altena

Öffnungszeiten im Überblick:

dienstags   14.00-17.00 Uhr

donnerstags 14.00-18.00 Uhr

freitags    8.00-13.00 Uhr

 

Eine Beratung ist nur mit Termin möglich.

Terminvereinbarungen können telefonisch erfolgen unter: 02352 / 33 70 943

Weitere Anfragen sind auch per E-Mail möglich: 
aufbauhilfe-hochwasser@maerkischer-kreis.de

Privathaushalten und Unternehmen der Wohnungswirtschaft

Anträge von Privathaushalten und Unternehmen der Wohnungswirtschaft können ab dem 17. September 2021 und bis zum 30. Juni 2023 über ein Online-Förderportal gestellt werden.

Das Online-Förderportal wird mit dem 17. September 2021 für die Eingabe von Online-Anträgen freigeschaltet. Den Link zum Online-Förderportal finden Sie ab diesem Zeitpunkt auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Leitfaden für die „Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft“

Informationen zur Antragstellung finden Sie bei "Gemeinsam Anpacken Wiederaufbauen"

Weitere Fragen können auch über die folgende E-Mail-Adresse an den Märkischen Kreis gerichtet werden:

Aufbauhilfe-Hochwasser@maerkischer-kreis.de 

Informationen zu den Aufbauhilfen für Unternehmen

mehr Informationen

Den zügigen Wiederaufbau unterstützt die Landesregierung mit einem Bündel an Maßnahmen: Im ersten Schritt stellte das Land Soforthilfen in Höhe von 33 Millionen Euro für 6.600 Betriebsstätten bereit. Um Engpässe zu überbrücken und die Zahlungsfähigkeit zu sichern, bietet die NRW.BANK Unternehmenskredite ab 0,01 Prozent an. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es Darlehen von bis zu 100.000 Euro mit einem zwanzigprozentigen Tilgungsverzicht.

Am 17. September 2021 starten die Aufbauhilfen:
Unternehmen können bei Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert. Voraussetzung ist eine Begutachtung der entstandenen Schäden.

Das Verfahren ist dreistufig:

  • Beauftragung eines anerkannten Gutachters zur Schadensermitttlung, soweit noch nicht vorliegend
  • Unternehmen gehen zunächst auf die Kammern zu. Dort werden sie zur Antragstellung beraten und erhalten eine erste kursorische Prüfung der Anträge.
  • Im Anschluss reichen sie den Antrag online bei der NRW.BANK ein. Diese bewilligt die Mittel und zahlt sie aus.

 
Die Unternehmerinnen und Unternehmen können bereits vor Beantragung der Gelder mit den Aufbauarbeiten beginnen.

Hotline SIHK: 

Tel.: (02331) 390-333
SIHK - Aufbauhilfe 2021

Handwerkskammer Südwestfalen "Bereich Betriebsberatung/Wirtschaftsförderung":

Herr Dröge
Tel.: (02931) 877-126

Links

Informationen zu den Aufbauhilfen für die Land- und Forstwirtshaft und ähnliche Betriebe, für Fischerei und Aquakultur

  • Landwirtschaft
  • Forstwirtschaft
  • Land- und forstwirtschaftliche Wege
  • Aquakultur/Fischerei
  • Abfallentsorgung
  • Abwasser

mehr Informationen

Landwirtschaft

  • Die Hochwasserhilfen umfassen Betriebsgebäude, landwirtschaftliche Maschinen und Geräte sowie Einrichtungen und Tierbestände.
  • Hilfen betragen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, in Härtefällen bis zu 100 Prozent.
  • Anträge zur Förderung können ab 17. September 2021 über den Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragten gestellt werden.
  • Betroffene Betriebe haben die Möglichkeit, sich vorab bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer registrieren zu lassen. Sobald die Antragsformulare vorliegen, werden diese im Internet zur Verfügung gestellt und zusätzlich an die registrierten Betriebe versandt.

Ansprechpartner bei der zuständigen Kreisstelle der Landwirtschaftskammer in Unna:

Herr Lauscher
Tel.: (02303) 96161-35
E-Mail: unna@lwk.nrw.de

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Forstwirtschaft

  • Die Förderung beträgt in der Regel 80 Prozent der Kosten, in besonderen Härtefällen sind bis 100 Prozent möglich.
  • Eine Unterstützung über die Förderrichtlinie Wiederaufbau können Waldbesitzende erhalten, bei denen über 20 Prozent der forstwirtschaftlich genutzten Fläche betroffen sind. Sind weniger als 20 Prozent der Betriebsfläche betroffen, ist eine Förderung über die bestehende Extremwetterfolgen-Richtlinie möglich.
  • Anträge zur Förderung können ab 17. September 2021 beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

Ansprechpartner beim Landesbetrieb Holz und Wald NRW „Geschäftsstelle Forst“:

Herr Jovi
Tel.: (0251) 91797-458
E-Mail: kristian.jovi@wald-und-holz.nrw.de

Frau Minnemann
Tel.: (0251) 91797-424 

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Land- und forstwirtschaftliche Wege

  • Um nach den Unwettern kurzfristige Maßnahmen zur Sicherung der Zugänglichkeit und Instandsetzung der Infrastruktur zu unterstützen, hat das Land über den Landesbetrieb Wald und Holz 2,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
  • Förderanträge sind in der Regel von den betroffenen Gemeinden und Städten an die zuständige Bezirksregierung zu stellen. Anträge können ab 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 über das Online-Förderportal gestellt werden.

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Aquakultur/Fischerei

  • Zu den Schadensmeldungen gehören unter anderem gebrochene Dämme an Fischteichen, Verlust an Fischen oder Schäden an Betriebseinrichtungen.
  • Der Fördersatz der Wiederaufbau-Hilfe liegt bei 80 Prozent, bei besonderen Härtefällen bis zu 100 Prozent.
  • Anträge können ab dem 17. September 2021 an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gerichtet werden.

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Abfallentsorgung

  • Das Hochwasser hat in den Überflutungsgebieten zu einem stark erhöhten Abfallaufkommen geführt. Allein die zusätzliche Menge Sperrmüll lag nach Schätzungen der betroffenen Kommunen bei weit über 200.000 Tonnen. Das Umweltministerium hat am 22. Juli 2021 die Koordinierungsstelle Abfallentsorgung eingerichtet. Diese unterstützt die Kommunen bei der Organisation der Entsorgung der durch das Hochwasser angefallenen Abfälle.
  • Über den Wiederaufbau-Fonds wird das Land Kommunen sowie Private und Unternehmen bei der Entsorgung von Abfällen finanziell unterstützen.
  • Förderanträge können ab 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 über das Online-Förderportal gestellt werden.

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Abwasser

  • Kommunen, Wasserverbände und Industriebetriebe mit eigenen Abwasseranlagen erhalten auf Antrag eine Förderung in Höhe von bis zu 100 Prozent der Kosten zur Beseitigung hochwasserbedingter Schäden sowie zum Wiederaufbau von Abwasseranlagen.
  • Förderanträge können ab 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 über das Online-Förderportal gestellt werden.

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Links

Brief des Landrats Marco Voge

Liebe Bürgerinnen und Bürger des Märkischen Kreises,

auch unser Kreis ist schwer getroffen. Durch das Starkregenereignis am 14. und 15. Juli ist eine Hochwasserschadenslage eingetreten, die es so in Nordrhein-Westfalen noch nicht gegeben hat. WohnhäuserStraßenUnternehmen, Fahrzeuge und wichtige Einrichtungen der Infrastruktur fielen dem Unwetter zum Opfer. Und dies auch bei uns im Märkischen Kreis. Unsere Gedanken sind auch bei den Regionen, die es noch schwerer getroffen hat, als uns.

Besonders traurig und nachdenklich jedoch stimmen mich die persönlichen Verluste und Schicksale. Es sind Verstorbene und Verletzte zu beklagen, auch unter den Helfern. Im Märkischen Kreis kamen zwei Feuerwehrmänner während ihrer Hilfseinsätze ums Leben, unsere Gedanken sind bei ihren Angehörigen, Familien und Freunden.

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Videobotschaft von Landrat Marco Voge und Kreisbrandmeister Michael Kling

Synonyme überspringen
Hochwasser, Wiederaufbauhilfe, Unwetterkatastrophe