Erdbebenopfer aus der Türkei und Syrien können bei Verwandten und Angehörigen in Deutschland unterkommen. Für die Einreise erteilt das Auswärtige Amt unbürokratisch Visa. Sie sind drei Monate gültig. Darauf haben sich das Bundesinnenministerium und das Auswärtige Amt verständigt.
Infos hierzu gibt es unter anderem auf der offiziellen Seite des Auswärtigen Amtes:
Auswärtiges Amt - Erdbeben Türkei Syrien
Verpflichtungserklärungen werden nur nach Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde des Märkischen Kreises bearbeitet. Termine sind sehr kurzfristig zu realisieren. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie hier:
Märkischer Kreis - Verpflichtungserklärung für Besuchsaufenthalte
Wichtig: Hier ist auch die Verpflichtungserklärung zu finden, die zwingend erforderlich ist: "Aufnehmende Familienangehörige in Deutschland müssen im Rahmen dieses Verfahrens eine Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz abgeben. Damit verpflichten sich die Einladenden, für alle Kosten aufzukommen, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt des Gastes entstehen, einschließlich der Kosten für eine eventuelle Krankenbehandlung. Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Verpflichtungserklärung sind regelmäßig die deutschen Ausländerbehörden am Wohnort der einladenden Person. Dort sind auch die entsprechenden Formulare erhältlich."
Folgende Unterlagen müssen zwingend, vollständig vorliegen:
- Pass/Personalausweis Gastgeber und Pass vom Gast (vom Gast Foto)
- Angaben zu Gast und Gastgeber (Adresse)
bei Arbeitnehmern außerdem:
- aktuelle Einkommensnachweise des Gastgebers (Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate bzw. aktuelle Rentenbescheide) sowie des Ehepartners und der im Haushalt lebenden Kinder
- Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers des Gastgebers über ein unbefristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis (nicht älter als 4 Wochen)
bei Selbständigen und Freiberuflern:
- Bescheinigung des Steuerberaters über das tatsächliche Nettoeinkommen (nach Abzug von Sozialabgaben/Ausgaben für private Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, etc) im letzten Quartal
- Erklärung des Steuerberaters, dass eine Auflösung / Liquidation des Betriebes nicht erkennbar ist
Gebühr: 29 Euro