Als Untere Umweltschutzbehörde ist der Märkischen Kreis unter anderem für den Gewässer-, Immissions- und Bodenschutz verantwortlich. Neben der Durchführung von Genehmigungsverfahren für umweltrelevante Vorhaben gehört es zu den Aufgaben der Umweltschutzbehörde, den gefahrlosen Betrieb von Anlagen zu gewährleisten und Umweltschutzbelange bei Planungen der Städte- und Gemeinden sowie im Baugenehmigungsverfahren einzubringen.
Die Untere Wasserbehörde hat den Auftrag, den Schutz und die Benutzung der Gewässer (Grundwasser und Oberflächengewässer) so weit wie möglich in Einklang zu bringen. Das bedeutet beispielsweise Wasserentnahmen zu ermöglichen, eine geregelte Abwasserreinigung sicherzustellen und das ökologische Gleichgewicht der Gewässer zu erhalten oder, soweit erforderlich, wieder herzustellen.
Vorwiegend um Luftverunreinigungen, Lärm, Gerüche, Schwingungen und ähnliche Umweltbelastungen kümmert sich die Untere Immissionsschutzbehörde. Sie überwacht die Einhaltung von gesetzlichen Regelungen und Genehmigungsauflagen bei Betrieben und Industrieanlagen durch regelmäßige oder anlassbezogene Überprüfungen. Bei Bauvorhaben insbesondere in gemischten Wohn- und Gewerbegebieten wird sie als Gutachterin eingeschaltet. Bei Beschwerden von Bürgern über Immissionen durch einen Gewerbe- oder Industriebetrieb oder eine Windkraftanlage prüfen die Mitarbeiter des Märkischen Kreis die Belastungssituation im Einzelfall