Nach § 14 Abs. 9 des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) i.V.m. § 4 der Durchführungsverordnung zum WTG (WTG DVO) sind die wesentlichen Ergebnisse der erfolgten Regelprüfungen im Internet-Portal der zuständigen Behörde zu veröffentlichen.
Die durch die WTG-Behörde des Märkischen Kreises erstellten Ergebnisberichte sind in der nach Angebotsform und Ort sortierten Übersicht hinterlegt. Die gesetzlich verankerten unterschiedlichen Prüfintervalle führen dazu, dass mehrjährig keine Ergebnisberichte zu einzelnen Angebotsformen veröffentlicht werden.