Allgemein hat der Bachelor of Laws die wichtige Funktion, zwischen den Interessen der Kommunalverwaltung und der Bürger/innen zu vermitteln, z.B. Genehmigung eines Bauantrages, Auszahlung von Sozialleistungen, Erteilung einer Gaststättenkonzession.
Die Aufgaben des Bachelor of Laws erstrecken sich dabei auf fast alle Gebiete des täglichen Lebens. Die Arbeit stützt sich auf komplexe und teilweise anspruchsvolle Rechtsvorschriften. Bachelors of Laws arbeiten meist selbstständig als Sachbearbeiter/innen in einem Arbeitsgebiet.
Sie müssen in der Lage sein, einen gegebenen Sachverhalt rechtlich, betriebswirtschaftlich und sachlich richtig zu erfassen und die notwendigen Entscheidungen nach dem geltenden Recht zu treffen. Der Bachelor of Laws wird „generalistisch“ ausgebildet. Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt dabei auf juristischen Fächern wie z.B. Sozialrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht und Bürgerliches Recht. Zudem werden auch betriebswirtschaftliche und sozialwissenschaftliche Inhalte vermittelt.
Nach Beendigung der Ausbildung ist daher ein Einsatz in fast allen Fachdiensten der Kreisverwaltung denkbar, wie z.B. im Umweltamt, Jugendamt, Ausländerbehörde, Personalwesen, Finanzwirtschaft.
Durch nur EINE Ausbildung bieten sich anschließend VIELE Möglichkeiten.