Welche Aufgaben hat ein/e Volontär/in?
Der Tätigkeitsbereich des Journalisten/der Journalistin in der öffentlichen Verwaltung ist die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit; dazu gehören u. A. die externe Kommunikation (eigene journalistische Texte verfassen, Versendung an die Medien, Pressetermine und -konferenzen, Fachveranstaltungen, Homepage), die interne Kommunikation (Analyse und Aufarbeitung der Medien, Beratung leitender Führungskräfte und Gremien, Mitarbeiterinformation, Konzeptionierung und Erfolgskontrolle) sowie direkte Information der Öffentlichkeit.
Weitere Inhaltsbereiche sind die Kommunikation über Social Media, Onlinedienste/Homepage, Public Relations (Auftreten gegenüber der Öffentlichkeit), Publikationen sowie Presse- und Urheberrecht
Einstellungsvoraussetzung:
Bewerber/Bewerberinnen mit einem Studienabschluss in dem Bereich Kommunikations- und/oder Medienwissenschaften, Journalismus.
Für Außendiensttätigkeiten ist der Führerschein Klasse B erforderlich.
Welche Eigenschaften sollen Bewerber/innen „mitbringen“?
Interesse an:
- Social Media Anwendungen
- gesellschaftlichen und politischen Zusammenhänge
Fähigkeiten:
- sicherer Umgang mit den gängigen Softwareprogrammen
- Taktgefühl
- gute Allgemeinbildung
- sprachliche Versiertheit
- kommunikative Kompetenz
- souveränes Auftreten
- Flexibilität
- Verantwortungsbewusstsein
- Lern- und Leistungsbereitschaft
Einstellungszeitpunkt:
Dieser Ausbildungsgang wird nicht in jedem Einstellungsjahr angeboten. Aktuelle Stellenangebote finden Sie auf unserer Homepage, in der Lokalpresse und bei der Bundesagentur für Arbeit.
Ausbildungszeit:
2 Jahre
Ausbildungsschwerpunkte:
In der Ausbildung in der Pressestelle wird dem Volontär/der Volontärin insbesondere vermittelt:
- Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen der Pressearbeit
- Einführung in Ziele und Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit sowie des Verwaltungsmarketings
- Entwicklung eines Verwaltungsmarketings (Corporate Identity, Corporate Design, etc.)
- Einführung in die journalistische Arbeit (recherchieren, schreiben, redigieren, bewerten)
- Medienauswertung
- Pressemitteilungen schreiben und herausgeben
- Beantwortung von Anfragen der Medien
- Vorbereitung und Durchführung von Pressegesprächen und –konferenzen
- Erstellung von Präsentations- und Pressemappen
- Umgang mit E-Mail-Verkehr und elektronischen Newslettern
- Einblick in Layout- und Grafikprogramme
- Grundlagen der Fotografie und Umgang mit Bildbearbeitungsprogrammen
- Internetredaktion und –pflege
Gestaltung:
Praktische Ausbildung:
Hauptbestandteil ist die Ausbildung in der Pressestelle des Märkischen Kreises.
Der Volontär/die Volontärin erhält Gelegenheit, andere Fachbereiche und –gebiete der Verwaltung sowie kreiseigene Gesellschaften kennen zu lernen. Der zuständige Fachdienst- oder Fach-Ausbilder ist als Ausbildungsbeauftragte/r der/die jeweilige Ansprechpartner/in des Volontärs/der Volontärin.
Das Volontariat umfasst drei (externe) praktische Ausbildungsabschnitte bei Print- und/oder elektronischen Medien mit einer Dauer von jeweils zwei Wochen. Eventuell möglich sind auch Einsätze bei kreisangehörigen Gesellschaften oder in einer städtischen Pressestelle.
Theoretische Ausbildung:
Im ersten Ausbildungsjahr nimmt der Volontär/die Volontärin an Grundkursen für Volontäre teil, deren Dauer insgesamt vier Wochen umfassen. Die Kurse sollen in zwei Veranstaltungen zu je zwei Wochen besucht werden. Die Volontärskurse werden bei Instituten der journalistischen Bildungsarbeit besucht, die von den Berufsverbänden der Presse anerkannt sind.
Im zweiten Ausbildungsjahr nimmt der Volontär/die Volontärin an mindestens einem weiteren Volontärskurs teil, welcher der fachlichen Vertiefung oder Spezialisierung dient und dessen Dauer zwei Wochen umfasst.
Darüber hinaus besucht der Volontär/die Volontärin weitere Bildungsmaßnahmen, die dem Verständnis der Handlungsweise der Verwaltung und der hier handelnden Personen dienen.
Dabei handelt es sich insbesondere um die Themen:
- Staats- und Verwaltungsrecht
- Kommunalrecht
- Öffentliches Dienstrecht
Ausbildungsvergütung brutto - Stand 6/2020:
Während der Ausbildung erhält der Auszubildende eine monatliche Ausbildungsvergütung in Höhe von derzeit 1.823,21 € brutto (TVPöD in analoger Anwendung)
Die Kosten für ausbildungsabhängige Fort- und Weiterbildung trägt der Märkische Kreis.
Soziale Leistungen:
- Jahressonderzahlung
- Vermögenswirksame Leistungen