Abitur oder uneingeschränkte Fachhochschulreife (der Nachweis des schulischen Teils der Fachhochschulreife reicht nicht aus), Nachweis einer praktischen Tätigkeit (Vorpraktikum) von 3 Monaten oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialen Bereich oder mindestens einjähriges, ehrenamtliches Engagement mit Kindern und Jugendlichen und Bestehen eines Auswahlverfahrens
Welche Eigenschaften sollen Bewerber/innen „mitbringen“?
Interesse an:
- Umgang mit Menschen
- sozialer und kultureller Diversität
- Rechtsanwendung
- selbstständigem Arbeiten
Fähigkeiten:
- Toleranz
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Verantwortungsgefühl
- Kontaktfreudigkeit
- Belastbarkeit
Einstellungszeitpunkt:
Das duale Studium Bachelor of Arts – Soziale Arbeit (Migration/Integration) wird in der Regel alle zwei Jahre angeboten und beginnt zum 01. September eines Jahres.
Bitte bewerben Sie sich erst ab Veröffentlichung der Ausschreibung über unser Karriereportal. Bewerbungen, die vorher eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Ausbildungszeit: 4 Jahre
Ausbildungsinhalte u.a.:
- Pädagogik, Psychologie und Soziologie
- öffentliches Recht und Sozialrecht
- Migrationsrecht, Einwanderungsgesellschaft und Migrationspädagogik
Gestaltung:
Das Studium umfasst 8 Semester und gliedert sich in einen theoretischen Teil, welcher an der Fachhochschule Dortmund absolviert wird, und einem praktischen Teil, der im Fachdienst 56 - Bildung und Integration abgeleistet wird. Von Montag bis Mittwochmittag befinden Sie sich bei der Einstellungsbehörde (2,5 Arbeitstage) und von Mittwochmittag bis Freitag erfolgen die Studientage.
Ausbildungsvergütung (Stand 01.01.2023)
im 1. Ausbildungsjahr 1.068,26 €,
im 2. Ausbildungsjahr 1.118,20 €,
im 3. Ausbildungsjahr 1.164,02 € und
im 4. Ausbildungsjahr 1.227,59 € monatlich brutto
Soziale Leistungen:
- Jahressonderzahlung
- Vermögenswirksame Leistungen
- betriebliche Altersversorgung ohne Eigenbeteiligung
Weitere Leistungen:
- Subventionierung (Übernahme) der Studiengebühren über den Zeitraum der Regelstudienzeit von 4 Jahren
- Abschlussprämie laut tariflicher Regelung
Berufsperspektive:
Sozialarbeiter/in im Case Management in der Verwaltung
Die Übernahme nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss ist grundsätzlich vorgesehen. Da es sich um ein subventioniertes Studium handelt, verpflichtet sich der/die Studierende, nach Abschluss des dualen Studiums für einen Zeitraum von 4 Jahren, im Fachdienst 56 beim Märkischen Kreis beschäftigt zu bleiben. Gegen eine (anteilige) Erstattung der subventionierten Studiengebühren kann diese Verpflichtung entfallen.