
Anja Quambusch-Bröer/Märkischer Kreis
Die Geflügelpest ist eine hoch infektiöse und von hoher Mortalität gekennzeichnete Viruserkrankung von Geflügel und anderen Vögeln, die schnell epidemische Ausmaße annehmen und die Gesundheit von Tieren ernsthaft gefährden sowie die Produktivität der Geflügelwirtschaft stark beeinträchtigen kann.
Das Virus befällt z.B. Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel.
Für den Menschen besteht die Gefahr der Ansteckung durch intensiven Kontakt mit infiziertem Geflügel.
Seuchengeschehen im Märkischen Kreis
Nachdem im Januar in einer Geflügelhaltung in Wipperfürth Geflügelpest festgestellt wurde, musste auch in Bereichen der Städte Halver und Kierspe eine Überwachungszone eingerichtet werden.
Inzwischen sind die Untersuchungen im Ausbruchsbetrieb in Wipperfürth und der dortigen Schutzzone abgeschlossen. Weder dort noch in der in der Überwachungszone haben sich Hinweise auf ein weiteres Seuchengeschehen ergeben.
Somit wurden zum 07.03.2022 alle angeordneten Schutzmaßnahmen im Märkische Kreis aufgehoben.
Einschränkungen für die Geflügelhaltungen (wie die Aufstallungspflicht, Verbringungsverbote für Geflügel und Eier sowie die Sicherungsmaßnahmen der Geflügelhaltungen) entfallen damit.
Da das Aviäre Influenzavirus in der Wildvogelpopulation noch weiter zirkuliert, besteht weiterhin Gefahr für die Geflügelhaltungen. Das Risiko eines weiteren Geflügelpestausbruches wird bis zum Ende des Vogelzuges im April weiter als hoch angesehen. Das Veterinäramt empfiehlt deswegen die etablierten Biosicherheitsmaßnahmen (wie die Bereitstellung von Desinfektionsmittel und Schutzkleidung oder die Abdeckung von Geflügelhaltungen) vorerst beizubehalten.