Die zwischenzeitig für jeden Bürger kostenlos zur Verfügung stehende Bürgertestung (1x pro Woche) ist somit nicht zu verwechseln mit der Beschäftigtentestung. Zu beachten ist auch, dass nicht jede beauftragte Teststelle Beschäftigtentestungen anbietet.
2. Angebot
Derzeit gibt es keine Verpflichtung für Arbeitgeber, den Mitarbeitern regelmäßige Corona-Testungen anzubieten. Es handelt sich grundsätzlich um eine freiwillige Leistung.
3. Bescheinigung
Beauftragt der Arbeitgeber eine gelistete beauftragte Teststelle, kann den Beschäftigten eine Bescheinigung über das Testergebnis seitens der Teststelle ausgestellt werden.
Eine betriebsinterne Beschäftigtentestung durch eigenes fachkundiges und/oder geschultes Personal oder Selbsttestungen unter Aufsicht dieses fachkundigen und/oder geschulten Personals, die nicht von einer beauftragten Teststelle vorgenommen wird, ermöglicht das Ausstellen einer Bescheinigung über ein negatives Testergebnis nur für Arbeitgeber, die die Ausstellung solcher Bescheinigungen anmelden.
Diese Bescheinigung darf nur durch das fachkundige/geschulte Personal ausgefüllt werden und kann dann vom Mitarbeiter auch für z.B. einen Frisörbesuch genutzt werden.
Die entsprechende Registrierung muss auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS NRW) vorgenommen werden. Nach Registrierung erhalten Sie weitere Informationen (Bescheinigungsvordruck).
https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige
Eine zusätzliche Meldung an das Gesundheitsamt ist nicht notwendig. Das Ministerium informiert die Gesundheitsämter über jedes registrierte Unternehmen.
Mitarbeiter können durch niedergelassene Ärzte oder Betriebsärzte für die Beschäftigtentestungen geschult werden. Die Kosten für die Schulung trägt der Arbeitgeber. Unterstützung bieten z.B. auch die Kammern und Berufsverbände.