1. Es muss eine Tagesmeldung bis spätestens 10:00 Uhr des Folgetages erfolgen. Gemeldet werden müssen alle getesteten Personen, sowohl die Selbstzahler als auch die kostenlosen Bürgertestungen sowie die Unternehmenstestungen.
Dazu nutzen Sie bitte das Meldeportal Corona-Bürgertestungen NRW.
https://www.coronatestmeldung.nrw.de/
2. Außerdem müssen dem Gesundheitsamt positive Ergebnisse gemeldet werden. Dies gilt sowohl für die kostenlosen Tests als auch für die Selbstzahler.
Fällt ein Schnelltestergebnis positiv aus, muss die getestete Person von Ihnen als Teststelle darüber informiert werden, dass sie selbst mit sofortiger Wirkung unter Isolierung stehen.
Sofern Sie aufgrund Ihrer Abläufe zur Ergebnismitteilung den Infozettel nicht in Papierform aushändigen können, muss diese Information elektronisch oder telefonisch bei Ergebnismitteilung erfolgen. Dies ist unabdingbar.
Sofern Sie selbst in der Lage sind, PCR-Testungen vorzunehmen, kann der erforderliche Kontrollabstrich unmittelbar durch Sie erfolgen. Sollten Sie diese Kontrolltestung nicht vornehmen, ist dies entsprechend bei der Meldung an das Gesundheitsamt anzugeben. Die PCR-Testung wird dann durch das Gesundheitsamt veranlasst. Die Abstrichstellen des Gesundheitsamtes in Lüdenscheid und Iserlohn sind die Rückfallebene für die PCR-Kontrolltestungen. Es ist daher nicht ausreichend, die positiv getesteten Personen erst zum Ende des Tages zu melden. Dies muss grundsätzlich zeitnah erfolgen.