Die WTG-Behörde (ehemals Heimaufsicht) ist für alle Wohn- und Betreuungsangebote im Märkischen Kreis zuständig. Insbesondere hat die WTG-Behörde die Aufgabe, die Würde, die Rechte, die Interessen und Bedürfnisse der Menschen, die in Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung nutzen, vor Beeinträchtigungen zu schützen. Die WTG-Behörde kontrolliert zudem, ob die Rahmenbedingungen für Betreuungs- und Pflegekräfte eingehalten werden und die Leistungsanbieter ihrer Pflichten nachkommen.
Zu den Wohn- und Betreuungsangeboten gehören insbesondere:
- Pflegeeinrichtungen für ältere- und pflegebedürftige Menschen
- Pflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderung
- Wohngemeinschaften (z.B. für Demenz, Intensivpflege, etc.)
- Hospize
- Tagespflegen
- Kurzeitpflegeeinrichtungen
- Ambulante Pflegedienste (für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung)
- Servicewohnen
- Besondere Wohnformen (z.B. Intensiv ambulantes Wohnen, etc.)
In der aktuellen Corona-Pandemie Krise obliegt der WTG-Behörde die Aufgabe, alle Menschen in Wohn- und Betreuungsangeboten gem. der jeweils aktuell gültigen Gesetzes- und Erlasslage zu schützen und die Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter zu beraten.
Schutzausrüstung für Betreuungseinrichtungen und Dienste (PSA)
Der Krisenstab des Märkischen Kreises hat die WTG-Behörde zur Verteilung von Bedarfen an Schutzausrüstung an die Einrichtungen der vollstationären Pflege und Eingliederungshilfe, der anbieterverantworteten und selbstverantworteten Wohngemeinschaften, der ambulanten Dienste sowie der Gasteinrichtungen benannt.
Für eine Bedarfsmeldung wenden Sie sich bitte an die WTG-Behörde des Märkischen Kreises unter wtg@maerkischer-kreis.de