Auslaufen der Coronaschutzverordnung zum 28.02.2023

Der Bund hat die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) noch verbliebenen Coronaschutzmaßnahmen ab dem 1. März 2023 weitgehend ausgesetzt.

Dies gilt auch für die bisher bestehende Testpflicht für Krankenhäuser, Pflegeheime etc. sowie die Maskenpflicht für Beschäftigte in diesen Einrichtungen.

Maskenpflicht gilt weiterhin für Besuche in...

Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen

Nur die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen wird damit auf Basis des IfSG über den 1. März hinaus bis zum gesetzlich ohnehin vorgesehenen Ende sämtlicher Sonderregelungen im IfSG am 7. April fortbestehen.

Auch die gesonderte Allgemeinverfügung für Pflegeeinrichtungen etc. (AVE) wurde nicht verlängert.

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übertragbare Krankheiten, Meldepflicht, Impfung, Virus, Corona, Coronavirus, COVID-19, Covid, Risikogebiet, SARS, Viren,SARS-CoV-2, Risikogebiet , Krankheitszeichen , Hygieneregeln, Hygiene, Infektionsschutz, Fremdsprachen, Übersetzung, übersetzt, Reiserückkehrer, Quarantäne, Einreiseanmeldung