Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den
letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum geplanten Zeitpunkt der Einreise als Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet
eingestuftem Gebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, vor der Einreise die
digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen.
Ab dem 03.03.2022 sind keine Länder mehr als ausländisches Hochrisikogebiet bzw. Virusvariantengebiet ausgewiesen.
Für alle Personen, die vor dem 03.03.2022 aus einem Hochrisikogebiet eingereist sind, gilt folgendes: Die Quarantäne ist für alle sofort ab dem 03.03.2022 beendet (§ 4 Abs. 1 letzter Satz CoronaEinreiseV)!
Die ausländischen Risikogebiete finden sie hier:
RKI - Ausländische Risikogebiete
Informationen zu den bestehenden Quarantänevorgaben und Ausnahmen erhalten Sie beim Bundesgesundheitsministerium:
Aktuelle Informationen für Reisende - CoronaEinreiseV