Empfehlungen zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen
Alltagsmasken für Kinder im Video erklärt - Bundesgesundheitsministerium
Die Maskenpflicht in NRW bleibt vorerst bestehen.
Wo müssen Alltagsmasken getragen werden?
Die bisherigen Regelungen gelten unverändert. Die Grundregel ist, dass Alltagsmasken immer dann getragen werden müssen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. In geschlossenen Räumlichkeiten im öffentlichen Raum sind auch bei Einhaltung des Mindestabstands Masken zu tragen, wenn diese Räumlichkeiten Kundinnen und Kunden beziehungsweise Besucherinnen und Besuchern zugänglich sind. Auch im ÖPNV oder in Schulen und Kitas gelten weiterhin die bisherigen Vorgaben. Personen, die sich nicht an die Maskenpflicht halten, sind von der Nutzung der Einrichtungen oder Dienstleistungen auszuschließen.