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Vorgehen im Kindergarten nach Feststellung einer infizierten Person im Kindergarten
Die Regelungen für Kindertageseinrichtungen haben sich nicht geändert (§ 4 Abs. 5 CoronaBetrVO). Kita-Kinder müssen keine Maske tragen. Ist eine Person in der Kita infiziert, so werden die Kita-Kinder nicht in Quarantäne gesetzt.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Kinder innerhalb von 14 Tagen mindestens drei Mal pro Woche mit einem Coronaschnell- oder Coronaselbsttest getestet werden.
Vorgehen in der Schule nach einem positiv getesteten Fall
Es wird nur noch die infizierte Person in Quarantäne gesetzt. Seitens des Gesundheitsamtes erfolgt grundsätzlich keine Ermittlung von Kontaktpersonen mehr.
Sollte die Schulleitung eine Quarantäne von Kontaktpersonen aufgrund der örtlichen Situation für erforderlich halten, meldet diese sich beim Gesundheitsamt.
Ansonsten finden in Schulen regelmäßige Testungen statt.