Wer Schweine hält :
- meldet diese bei der Tierseuchenkasse
- führt ein Bestandsregister Schweine, in dem sämtliche Zu- und Abgänge mit Angabe des Datums, der Herkunft bzw. des Verbleibs unverzüglich eingetragen werden. Zeitgleich sind Zugänge im Bestand bei HI-Tier durch den die Schweine übernehmendem Betrieb der zentralen Datenbank zu melden.
- berücksichtigt die Anforderungen der Schweinehaltungshygiene-Verordnung.
- verzeichnet jede Anwendung apothekenpflichtiger Tierarzneimittel in einem Bestandsbuch
Untersuchungspflicht !! Schweine müssen regelmäßig stichprobenartig auf die Aujeszkysche Krankheit untersucht werden
Ohrmarken erhalten Sie beim:
LKV Nordrhein-Westfalen e.V.
Postfach 92 47
47749 Krefeld
Telefon: 0 21 51 - 5 14 39 40
Fax: 0 21 51 - 5 14 39 51