- Entgegennahme der Trichinenproben durch die Mitarbeiter des Veterinärwesen
- Weiterleitung der Trichinenproben nach Siegen durch die Mitarbeiter des Veterinärwesen
- Ausstellung des Antrags auf Übertragung der Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen
- gemäß § 6 Abs. 2 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
- Verkauf von Wildmarken/Wildursprungsscheinen
- Entgegennahme und Weiterleitung der KSP Proben
Neues Verfahren für die Ausgabe von Wildmarken und Wildursprungsscheinen
- Wildmarken (WM) u. Wildursprungsscheine (WU) dienen zur Kennzeichnung von Wildkörpern u. Trichinenproben!
- Sie dürfen nur an Jäger abgegeben werden, an die von der zuständigen Behörde (Veterinäramt des gewöhnlichen Wohnsitzes) die Entnahme von Trichinenproben übertragen wurde.
- Die Übertragung ist personenbezogen und bleibt (auch bei Umzug) solange gültig, wie der Jäger einen gültigen Jagdschein (als Nachweis seiner Zuverlässigkeit) hat.
Wer also einen gültigen Jagdschein und eine Übertragung der Proben-entnahme vorweisen kann und im MK wohnt oder hier ein Jagdgebiet hat, kann hier auch WM u. WU erwerben