Im Märkischen Kreis ist das Reiten im Wald zum Zwecke der Erholung über öffentliche Verkehrsflächen hinaus auch auf privaten Straßen und Fahrwegen auf eigene Gefahr gestattet. Als Fahrwege gelten Waldwege, die mit zweispurigen Fahrzeugen befahren werden können.
Das Reiten ist aber in jedem Fall verboten:
- außerhalb von Straßen und Wegen und auf Wegen, die mit einem Reitverbotsschild versehen sind,
- auf Fußwegen, Trampelpfaden, Feldrainen, Böschungen, Waldschneisen und Rückegassen
Darüber hinaus darf in der freien Landschaft und im Wald nur mit gültigem Reitkennzeichen geritten werden. Bei den Reitkennzeichen, die beidseitig am Zaumzeug der Pferde zu befestigen sind, handelt es sich um zwei gelbe Reitkennzeichen mit je einer jährlich zu erneuernden Reiterplakette. Die Reitkennzeichen sowie die Aufkleber werden von der Unteren Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises ausgegeben.