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Ansprechpartner

Frau Franziska Sprung
02351 / 966-6392
f.sprung@maerkischer-kreis.de

Nachricht an Frau Franziska Sprung

Zuständigkeit:
SG 442 - Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 331
Abfallstromkontrolle, abfallrechtliche Überwachung, Entsorgungsnachweis, Begleitschein, Übernahmeschein, Abfälle, Sondermüllentsorgung, Industrie, Gewerbe, Handwerk, Abfalltrennung, Gewerbeabfallverordnung, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Regelüberwachung

Abfallentsorgung - Regelmäßige Überwachung der Abfallentsorgung in Industrie, Gewerbe, Handwerk

Der Märkische Kreis ist als zuständige Untere Abfallwirtschaftsbehörde nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (§ 47 KrWG) verpflichtet, die betriebliche Abfallentsorgung in allen Branchen von Industrie, Gewerbe, Handwerk regelmäßig und in angemessenem Umfang zu überwachen. Zu dieser Regelüberwachung zählt auch die abfallrechtliche Kontrolle der Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen.

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Formulare & Broschüren 

Zuletzt aktualisiert am: 25.08.2022