Überwachung des gesetzlichen Schutzes von Wespen-, Hornissen-, Hummeln- und Bienennestern
Hinweise zur Umsiedlung oder Entfernung
Bestimmte Wespenarten, Hornissen, Hummeln und Bienen sind besonders geschützt. Lt. Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Von diesen Verboten kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung gewährt werden, wenn durch Wespen etc. Personen gefährdet werden.
Die Untere Naturschutzbehörde berät Betroffene, vermittelt Kontakte zu fachkundigen Stellen und erteilt in Ausnahmefällen eine Genehmigung zur Umsiedlung/Entfernen eines Nestes.
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Artenschutz - Wespen-, Hornissen-, Hummeln- und Bienennester
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Hinweise zur Umsiedlung oder Entfernung
Bestimmte Wespenarten, Hornissen, Hummeln und Bienen sind besonders geschützt. Lt. Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Von diesen Verboten kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung gewährt werden, wenn durch Wespen etc. Personen gefährdet werden.
Die Untere Naturschutzbehörde berät Betroffene, vermittelt Kontakte zu fachkundigen Stellen und erteilt in Ausnahmefällen eine Genehmigung zur Umsiedlung/Entfernen eines Nestes.
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Zuletzt aktualisiert am: 12.02.2018