Eine Vielzahl von Tieren ist unter besonderen oder strengen Schutz gestellt. Dazu zählen z. B.: Papageien, europäische Vogelarten (auch Waldvögel), einige Taubenarten, Schildkröten, Krokodile, Chamäleons, Schlangen, Frösche und bestimmte heimische Säugetiere.
Geschützt sind nicht nur lebende oder tote Exemplare, sondern auch
- ihre Eier, Larven, Puppen, Samen, Früchte und sonstige Entwicklungsformen
- ohne weiteres erkennbare Teile von geschützten Tieren und Pflanzen und
- ohne weiteres erkennbar aus ihnen hergestellte Erzeugnisse. z.B. Pelzmäntel, Kleidungsstücke und Schuhe aus Reptilleder, Kunstgegenstände aus Elfenbein oder Tropenholz.
Die Tierhalter, dazu gehören auch Züchter, haben bestimmte Pflichten zu beachten:
- nach dem Erwerb das Tier bei der Unteren Naturschutzbehörde anmelden
- den Verkauf des Tieres bei der Unteren Naturschutzbehörde melden
- den Tod des Tieres bei der Unteren Naturschutzbehörde melden und die Originalunterlagen zu dem Tier bei der Unteren Naturschutzbehörde abgeben
- den Verlust des Tieres bei der Unteren Naturschutzbehörde melden
- einen Wohnortwechsel und damit Standortwechsel des Tieres bei der Unteren Naturschutzbehörde melden
Die Tier- und Zoogeschäfte im Märkischen Kreis verzeichnen die Käufer geschützter Arten mit Namen und Anschrift. Diese Daten werden regelmäßig von der Unteren Naturschutzbehörde abgefragt. Wer die Anmeldung vergessen hat bekommt eine Aufforderung zur Meldung.