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Frau Dutkewitz
02351 / 966-6391
c.dutkewitz@maerkischer-kreis.de

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Zuständigkeit:
SG 442 - Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 331
Altkleider, Altschuhe, Alttextilien, Gewerbliche Sammlung, Straßensammlung, Abfallsammler, private Haushalte, Überwachung, Anzeigeverfahren, Abfallrecht , Abfallentsorgung, Überlassungspflichten, öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, Altkleidercontainer, Wertstoffe, illegale Sammlungen

Abfallsammlung (Gewerblich) - Anzeige nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen gewerbliche Sammlungen von Abfällen aus privaten Haushalten spätestens drei Monate vor Beginn bei der zuständigen Behörde formlos angezeigt werden. Ansprechpartner für Sammlungen in den Städten und Gemeinden des Märkischen Kreises ist die Untere Abfallwirtschaftsbehörde im Lüdenscheider Kreishaus.

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Notwendige Unterlagen

In der formlosen Anzeige sind Angaben zur Größe und Organisation des Sammelunternehmens zu machen (Standorte, Umsatz, Anzahl der Mitarbeiter und der eingesetzten Fahrzeuge usw.). Darüber hinaus ist mitzuteilen, ob eine Straßen- oder Containersammlung geplant ist. Bei der Containersammlung sind die Anzahl, die Standorte und die geplanten Leerungen anzugeben. Je nach Erfordernis sind ggf. Sondernutzungserlaubnisse oder Verträge mit Grundstückseigentümern vorzulegen. Zudem ist die Frage zu beantworten, in welchem Stadt- oder Gemeindegebiet die Sammlung stattfinden wird und in welchem Zeitraum (wöchentlich, monatlich, habjährlich, jährlich usw.). Darüber hinaus ist anzuzeigen, welche Abfälle (Altkleider, Alttextilien, Schuhe) in welchen Mengen voraussichtlich eingesammelt werden. In der Anzeige ist abschließend darzulegen, wie die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der Abfälle sichergestellt ist. Hierzu sind Verträge oder Abnahmeerklärungen der Verwertungsbetriebe beizufügen.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Kurzfristig, allerdings ist zu beachten, dass nicht vor Ablauf von drei Monaten (gesetzlich vorgegebene Frist) nach erfolgter Anzeige mit der Sammlung begonnen wird.

Zuletzt aktualisiert am: 04.11.2021