Wird ein angemeldetes Fahrzeug veräußert oder tritt aus einem anderen Grund ein Wechsel in der Person der Halterin oder des Halters ein, ist die bisherige Halterin/der bisherige Halter oder die Eigentümerin/der Eigentümer verpflichtet, dies der Zulassungsbehörde mitzuteilen. Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift der Erwerberin/des Erwerbers sowie deren/dessen Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, enthalten. Hierzu können Sie das unten angebotene Formular verwenden.
Die Zulassungsbehörde überwacht die Ab- oder Ummeldung des Fahrzeugs und kann ggf. Zwangsmaßnahmen gegen die Erwerberin/den Erwerber einleiten. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Verantwortung für das Fahrzeug - insbesondere auch die Versicherungs- und Kfz-Steuerpflicht - auch nach einem Verkauf weiterhin bei der bisherigen Halterin/dem bisherigen Halter liegen. Dies gilt unter Umständen auch für die Kosten der Überwachung der Ab-/Ummeldung des Fahrzeugs. Die Halterpflichten der bisherigen Halterin/des bisherigen Halters enden erst mit der Ab- oder Ummeldung des Fahrzeugs.