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Bürgerbüros des Märkischen Kreises
Seit dem 17. März 2020 benötigen Sie für Ihr Anliegen im Bürgerbüro einen Termin. Ohne einen Termin kann ein Zutritt ins Gebäude nicht erfolgen.
Für Besucher gilt im gesamten Kreishaus die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (FFP2/KN95/N95) oder einer OP-Maske.
Termine können bis zu 14 Tage im Voraus
oder
oder
- telefonisch über 02351 966-60 (Sie werden weiterverbunden)
vereinbart werden. Von Montag bis Freitag werden morgens ab 7:30 Uhr weitere Termine für den jeweiligen Tag freigegeben.
Der Online-Terminservice steht Händlern und Zulassungsdiensten nicht zur Verfügung.
Das Abholen fertiger Führerscheine in den Bürgerbüros ist zu folgenden Zeiten ohne Termin möglich (gilt nicht für Anträge, die im Fachdienst Fahrerlaubnis gestellt wurden):
Montag bis Donnerstag: 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr, Freitags: 8.30 - 13.00 Uhr.
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Folgende Anträge können zudem auch auf dem Postweg beantragt werden:
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Für Händler und Zulassungsdienste gilt folgende Regelung:
Anträge können vor Ort als sog. "Händlertasche" abgegeben werden. Eine persönliche Vorsprache mit Wartenummer ist zunächst nicht mehr möglich.
Bitte füllen Sie für jeden Vorgang ein Formular aus, dass Sie bereits erhalten haben oder bei den Bürgerbüros per Mail anfordern können.
Sobald die Anträge bearbeitet sind, können Sie die Unterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung im Bürgerbüro abholen. Hierzu geben Sie eine Telefonnummer und einen Ansprechpartner auf dem Formular an.
Kennzeichenschilder beschaffen Sie sich bitte im Vorfeld und legen Sie diese bei der Abgabe der Unterlagen mit bei.
Die Bearbeitung der "Händlertaschen" kann je nach Anzahl und Inhalt der Taschen mehrere Tage dauern.
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Zuletzt aktualisiert am: 28.01.2021