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Kfz - Fehlender Versicherungsschutz
Überwachung des Versicherungsschutzes von Kraftfahrzeugen und Anhängern
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Fahrzeuge, welche dem Pflichtversicherungsgesetz unterliegen, müssen bei der Anmeldung eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Erlischt dieser Versicherungsschutz, teilt die bisherige Versicherung dies dem Bürgerbüro des Märkischen Kreises in Iserlohn mit. Das Bürgerbüro fordert die Fahrzeughalter auf, umgehend einen neuen Versicherungsschutz nachzuweisen. Dies geschieht durch die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB). Wird der Nachweis nicht erbracht, ist der Märkische Kreis verpflichtet das Fahrzeug zwangsweise außer Betrieb zu setzen (abzumelden).
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Zuletzt aktualisiert am: 12.07.2021