Aktuelles: Das MGEPA hat zur systematischen Unterstützung der in §§ 9 Abs. 1, 47 Abs. 1 WTG geregelten Anzeigeverpflichtung für Wohn- und Betreuungsangebote im Sinne des § 2 Abs. 2 WTG NRW eine Softwarelösung zur Verfügung gestellt. Die Erstregistrierung erfolgt über die Website https:// www.pfadwtg.mgepa.nrw.de. Gemäß § 9 Abs. 2 WTG NRW besteht die Verpflichtung, die internetgestützte Datenbank PfAD.wtg zur Erfüllung der Anzeige- und Meldepflicht zu nutzen. |
Vorrangige Aufgaben
- Information und Beratung der Bewohner, Angehörigen, Betreuer, Beiräte und Vertretungsgremien
- Überprüfung der Wohn- und Betreuungsangebote hinsichtlich Qualitätsmanagement, personelle Ausstattung, Wohnqualität, hauswirtschaftliche Versorgung, Alltagsgestaltung, pflegerische und soziale Betreuung, Nutzerrechte
- Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden (auch anonym)
- Beratungen der künftigen Träger bei Neugründungen,
- Beratungen der Trägerschaft beim Betrieb ihrer Betreuungseinrichtung und / oder Umbaumaßnahmen.
Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) und die Durchführungsverordnung zum WTG (WTG-DVO) bilden die gesetzliche Grundlage für das Handeln der WTG-Behörde mit dem Ziel, die Interessen und Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Einhaltung der den Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern obliegenden Pflichten zu sichern.
Bei Fragen oder Informationsbedarf können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WTG-Behörde wenden. Bei persönlichen Vorsprachen sollte vorher ein Termin vereinbart werden.
Prüfergebnisse der Regelprüfungen nach Wohn- und Teilhabegesetz