Die angemessenen Kosten der Unterkunft, die für Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und Sozialhilfeberechtigte zu übernehmen sind, müssen nach den Vorgaben des Bundessozialgerichts auf Basis eines schlüssigen Konzeptes ermittelt werden.
Der Kreis hat erstmals für das Jahr 2014 ein solches Konzept in Auftrag gegeben hatte und den darauf basierenden Mietspiegel zum 01.01.2016 einmalig fortgeschrieben. Zum 01.01.2018 hat der Märkische Kreise ein neues Konzept verbunden mit einer neuen Mietwerterhebung erstellen lassen. In dem Konzept werden die Methodik und die Datenerhebung zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft ausführlich beschrieben, sowie die Unterteilung des Kreisgebietes in drei Wohnungsmarkttypen erläutert.
Die sich auf Basis dieses Konzeptes ergeben Werte für die Kosten der Unterkunft bilden den grundsicherungsrelevanten Mietspiegel für die angemessene Bruttokaltmiete (Kaltmiete mit "kalten" Nebenkosten) im Märkischen Kreis. Der neue Mietspiegel gilt seit dem 01.01.2018.